Negativverpflichtung, Veräußerungsbeschränkungen, Kündigungsrechte bei Drittverzug und Kontrollwechsel und weitere übliche Sonderkündigungsrechte.
Kündigungsrecht des Emittenten
Call-Recht der Emittentin nach Jahr 3 zu 101% und nach Jahr 4 zu 100,5%, nach Jahr 5 zu 100,25% des Nennbetrags (ganz oder teilweise); clean-up Call-Recht