Seitens der Anleihegläubiger ist eine vorzeitige Kündigung nur bei Eintritt der in § 9 Ziff. 2 der Anleihebedingungen genannten Kündigungsgründe möglich.
Kündigungsrecht des Emittenten
Eine vorzeitige Kündigung der Anleihe durch die Emittentin ist in den Anleihebedingungen ab dem 20.07.2018 zu 103 Prozent, ab dem 20.07.2019 zu 102 Prozent und ab dem 20.07.2020 zu 101 Prozent des Nennbetrags vorgesehen.