„Wir haben es hier mit einem Sonderfall einer politischen Restrukturierung zu tun“ – Interview mit dem Gläubigerbeirat der Ekosem-Agrar AG

Montag, 16. Mai 2022


Der Gläubigerbeirat der Ekosem-Agrar AG – bestehend aus Markus Kienle, als Vertreter der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., Hans-Jürgen Friedrich von der KFM Deutsche Mittelstand AG sowie Dirk Heinrich Hermann Klitsch von der Goldberg Holding S.A. – wird auf den anstehenden Gläubigerversammlungen der Ekosem-Agrar AG einen Gegenantrag zur Restrukturierung der beiden Ekosem-Agrar-Anleihen einreichen. Dieser Antrag wird sowohl vom (designierten) gemeinsamen Vertreter, der e.Anleihe GmbH, als auch von der Ekosem-Agrar AG mitgetragen. Die Anleihen Finder Redaktion hat beim Gläubigerbeirat bzgl. der Restrukturierungsmaßnahmen und der gegenwärtigen Situation bei Ekosem-Agrar nachgefragt und schriftlich folgende Antworten erhalten.

Anleihen Finder: Zunächst einmal die Frage: Was macht ein Gläubigerbeirat? Inwieweit kann der Gläubigerbeirat auf den Gläubigervertreter oder die Emittentin einwirken? Stehen Sie mit beiden Parteien in regelmäßigem Kontakt?

Gläubigerbeirat: Der Gläubigerbeirat bringt in die aktuelle Diskussion zwischen dem Unternehmen und dem gemeinsamen Vertreter zusätzliche externe Expertise von Seiten der Anleihegläubiger mit ein und bildet einen Gegenpol zu den Interessen der Gesellschaft als Schuldnerin gegenüber den Anleihegläubigern. Er hat eine beratende Funktion und wirkt als zusätzlicher Repräsentant der Anleihegläubiger.

Der Kontakt zum Unternehmen und dem (designierten) gemeinsamen Vertreter war natürlich intensiv in den letzten Tagen. Die Intensität des Kontakts in der Zukunft hängt von der Entwicklung und den zu treffenden Entscheidungen ab.

Anleihen Finder: Wo sehen Sie konkret Ihre Aufgabe im Fall der Ekosem-Agrar AG? Wie kam die Idee eines Beirates in diesem Fall zustande?

Gläubigerbeirat: Die Idee kam von Seiten der Anleihegläubiger zur Ergänzung der industriellen Expertise auf Gläubigerseite, um machbare Lösungen mit angemessener Berücksichtigung der Anleihegläubigerinteressen auszuloten. Insbesondere aufgrund der Kapitalmarktexpertise der Teilnehmer können wir hier einen Mehrwert schaffen.

Anleihen Finder: „Stabile wirtschaftliche Entwicklung verbunden mit erheblichen Unsicherheiten“, so der Tenor nach den vorläufigen Geschäftszahlen 2021 – wie beurteilen Sie die aktuelle Situation des Unternehmens?

Gläubigerbeirat: Aktuell, im Rahmen einer Momentaufnahme, erscheint das operative Geschäft stabil; politisch ist die Situation dagegen weiterhin höchst fragil. Eine geopolitische Einschätzung ist derzeit unmöglich, denn wir wissen nicht, wie die politische Führung in Russland zukünftig agieren wird und wie sich die anderen Konfliktparteien weiter verhalten.

Anleihen Finder: Welche Restrukturierungsmaßnahmen für die beiden Ekosem-Agrar-Anleihen betrachten Sie – als Gläubigerbeirat – derzeit als angebracht? Und warum?

„Verhinderung einer Insolvenz zum gegenwärtigen Zeitpunkt – Einräumung von Zeit“

Gläubigerbeirat: Wir haben es hier mit einem Sonderfall einer politischen Restrukturierung zu tun. Die Gesellschaft trifft an der aktuellen Krise keine Schuld. Aus unserer Sicht sind die folgenden Eckpunkte die wichtigsten Maßgaben für die derzeitigen Restrukturierungsbemühungen:

  • – Verhinderung der Insolvenz zum gegenwärtigen Zeitpunkt
  • – Einräumung von Zeit verbunden mit signifikanten Anreizelementen, die Anleiheverbindlichkeiten nebst aufgelaufenen Zinsen so schnell wie möglich zurückzuzahlen.

INFO: Die vorgeschlagenen Gegenanträge für beide Anleihen sind auf der Webseite der Ekosem-Agrar AG unter https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/anleiheglaeubigerversammlung-2012-2022/ und https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/anleiheglaeubigerversammlung-2019-2024/ abrufbar.

Anleihen Finder: Wäre eine Zinsstundung befristet bis zum Sommer nächsten Jahres nicht angebrachter, um dann die Situation gänzlich neu zu evaluieren?

Gläubigerbeirat: Nein, aus unserer Sicht braucht das Unternehmen eine längerfristige Planungssicherheit, um sich an die sich dynamisch verändernden Marktgegebenheiten anzupassen. Dies wird in Russland auch nach unserem Verständnis noch eine ganze Zeit benötigen. Eine zu kurze Verlängerung ist außerdem auch vor dem Hintergrund der Anforderungen des Insolvenzrechts nicht zielführend, weil sie innerhalb kurzer Zeit weitere Gläubigerversammlungen erfordern würden.

Anleihen Finder: Zur 2. AGV gibt es verschiedene Beschlussfassungspunkte und Vorschläge. Was raten Sie den Anleihegläubigern, was sollten diese Ihrer Ansicht nach machen?

„Wir raten auf jeden Fall zur Teilnahme an der 2. Versammlung, damit das Quorum erreicht werden kann“

Gläubigerbeirat: Wir haben als Mitglieder des Beirats am 12. Mai einen gemeinsamen Vorschlag für einen Gegenantrag vorgelegt. Das Unternehmen hat zugesagt, diesen in den zweiten Gläubigerversammlungen anstelle der Beschlussvorschläge des Unternehmens zur Abstimmung zu stellen. Wir sind der Meinung, dass dieser Vorschlag eine ausgewogene Situation schafft, die die Interessen der Anleihegläubiger mit denen des Unternehmens verbindet.

Wir raten auf jeden Fall zur Teilnahme an der 2. Versammlung, damit das Quorum erreicht werden kann. Man sollte sich als Anleihegläubiger nicht darauf verlassen, dass die anderen schon für das notwendige Quorum sorgen werden. Wer nicht selbst teilnehmen kann, sollte bitte Vollmachten, beispielsweise an die SdK e.V. oder an Herrn Friedrich ausstellen. D.h. wir rufen alle Anleihegläubiger auf: Seid proaktiv, beteiligt Euch an der Abstimmung. Nie war Rechtsausübung so einfach wie heute.

Hinweis: Am 17.05.2022 wird um 11 Uhr eine Informationsveranstaltung des gemeinsamen Vertreters und des Gläubigerbeirat stattfinden. Ziel der Informationsveranstaltung ist es über die Entwicklungen seit dem letztem Investoren-Call am 20.04.22 zu informieren, eine Gegenüberstellung der bisherigen Unternehmensanträge und der jetzigen Gegenanträge vorzunehmen sowie Erläuterungen zur Ausgestaltung der Gegenanträge zu geben.

Anleihen Finder: Aktuell kann das erwirtschaftete Geld aus Russland nicht nach Deutschland bzw. auf den hiesigen Kapitalmarkt transferiert werden. Gibt es dafür inzwischen echte Alternativen bzw. Lösungswege?

Gläubigerbeirat: Aktuell sind Zahlungstransfers erheblich gestört, der Kapitalverkehr ist die zentrale Determinante. Es werden aktuell von allen Beteiligten Lösungsmöglichkeiten eruiert und wir stehen dazu in Kontakt mit Behörden und Standesorganisationen.

Anleihen Finder: Ist eine Fortführung der Gesellschaft im jetzigen Format denn überhaupt realistisch? Wenn ja, was muss dafür jetzt geschehen und welche Steps müssten folgen?

„Ekosem-Agrar ist über ihre Tochtergesellschaften für Russland systemrelevant“

Gläubigerbeirat: Ekosem-Agrar ist über ihre Tochtergesellschaften drittgrößter Rohmilchproduzent der Welt und ist für Russland systemrelevant! Das bedeutet, die Fortführung der Gesellschaft ist aus unserer Sicht möglich, wenn nicht sogar zwingend zur Deckung des Bedarfs in Russland mit Milch und Milchprodukten, Saaten etc.

Darüber hinaus wird in den russischen Tochtergesellschaften das Geld für die Rückzahlung verdient, d.h. es ist in unser aller Interesse hier eine möglichst reibungslose Fortsetzung des operativen Geschäfts zu unterstützen.

Eine Abschätzung der Entwicklung der geopolitischen Lage ist derzeit nicht möglich. Deshalb ist es die Aufgabe des Managements, die Funktionsfähigkeit des Geschäftsmodells in Russland rechtlich abzusichern und die Anleihebedingungen aufgrund der fundamental veränderten geopolitischen Lage entsprechend anzupassen.

Anleihen Finder: Thema Kontrollwechsel -was würde eine Verstaatlichung der operativen russischen Tochtergesellschaften für die Ekosem-Agrar AG und Ihre Anleger bedeuten? Wie kann dieser Fall verhindert werden?

Gläubigerbeirat: Die Verstaatlichung würde einen Verlust der wesentlichen Assets der Ekosem-Agrar AG und damit der Basis für die Rückzahlung der Anleihe bedeuten. Gänzlich zu verhindern ist dies, indem die Diplomatie die Waffen zum Schweigen bringt.

Anleihen Finder: Besten Dank für Ihre Antworten.

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: Ekosem-Agrar AG

HINTERGRUND: Der Vorschlag des Gläubigerbeirats zur Restrukturierung der beiden Ekosem-Agrar-Anleihen sieht im Wesentlichen vor:

  • – dass es bei der Reduzierung der Zinssätze auf 2,5 % p.a. und der Laufzeitverlängerung um 5 Jahre bleibt, die Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem auf 2,5 % reduzierten Zinssatz am Laufzeitende jedoch zusätzlich zum nominalen Rückzahlungsbetrag ausgezahlt wird.
  • – Wenn das Unternehmen die jeweilige Anleihe früher als zum neuen Fälligkeitstermin tilgt, reduziert sich diese Zahlung in drei Stufen; damit soll für das Unternehmen ein Anreiz zur früheren Rückzahlung gegeben werden.
  • – Für den reduzierten Zinssatz von 2,5 % gibt es eine Stundungsregelung unter Einbeziehung des Gemeinsamen Vertreters und der Mitglieder des Gläubigerbeirats.
  • – Im Hinblick auf die Rückzahlungsoption im Falle eines Change of Control sieht der neue Vorschlag vor, diese Option unverändert zu belassen, das Quorum für die Wirksamkeit der Ausübung der Option jedoch auf 51 % zu erhöhen. Damit können die Anleihegläubiger mit ihrer eigenen Mehrheit entscheiden, wie in einem konkreten Fall gehandelt werden soll.

Anleihen Finder Datenbank

Unternehmensanleihe der Ekosem-Agrar GmbH 2012/2021 (getilgt)

Unternehmensanleihe der Ekosem-Agrar GmbH 2012/2022

Unternehmensanleihe der Ekosem Agrar GmbH 2019/2024

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