„Windreich – vom Winde verweht“ – Kolumne von Gläubigervertreterin Manuela Tränkel

Mittwoch, 8. Juni 2016


Auch wenn der ehemalige Vorzeigeunternehmer Willi Balz als Geschäftsführer und Gründer der Windreich in der Vergangenheit Fehler gemacht und nun sein stattliches Privatvermögen verloren hat, wurde es in den letzten drei Jahren noch schlimmer und der Fall Windreich schreibt endgültig Rechtsgeschichte.

Gegen die Windreich GmbH wurde am 01.12.2013 sowie gegen die 100 % Tochter FC Windenergy GmbH am 01.02.2014 jeweils Insolvenz eröffnet und der schwäbische Insolvenzverwalter Holger Blümle als Insolvenzverwalter bestellt. Wie es scheint, ist durch ungeschicktes Agieren  zwischenzeitlich die fünfte Insolvenz im Unternehmensverbund ausgelöst worden und die Verfahrenskosten liegen geschätzt bei rd. € 23,5 Mio.

Bei der am 31. Mai 2016 stattgefundenen Informationsveranstaltung mit einer Präsenz von rd. € 50 Mio. ging es konkret um vier Anleihen mit einem Gesamtwert von € 250 Mio., zwei gemeinsame Anleihevertreter, ein Machtgerangel bei der Verwertung strategischer Assets und eine unklare Gemengelage bei der Kompetenzverteilung der Amtsinhaber. Der Verwalter hat offenbar nicht nur keinerlei Kenntnisse von sog. CAPM – Capital Asset Pricing Modellen, Gestehungskosten bei Strom oder im Bereich der Cashflowberechnung regenerativer Energien, sondern verscheucht auch Investoren, weil Kaufpreise offenbar außerhalb seiner Vorstellungskraft liegen oder für seinen eigenen Job bereits das Gläubigerausschussmitglied Frank Günther beauftragt wurde.

Die Vermögenswerte der Windreichgläubiger sind im Wesentlichen der grundlastfähige Offshore Windpark Global Tech I mit 80 Windkraftanlagen auf 41 Quadratkilometern, der im Jahr 2014 Erlöse von € 372 Mio. erzielte und der Windpark MEG I.

Stille Enteignungen über Insolvenzverfahren sind nichts Neues und die Veranstaltung im schwäbischen Wolfschlugen, die der Abwehr eines unmittelbar bevorstehenden Schadensereignisses  dienen sollte, brachte interessante Einblicke in ein brisantes Verfahren.

Irritationen

Für Irritationen sorgte, dass Holger Blümle, dem die Verwaltung des Schuldnervermögens obliegt, wohl kurzerhand eine einstweilige Verfügung erwirkte, um die Einberufung  der Gläubigerversammlung zu verhindern. Herr Blümle lebt wohl immer noch in der alten Welt der Konkursordnung, scheint sich gerne hinter Paragraphen zu verstecken und dürfte wohl mit komplexen Projektentwicklungen in einem unsicheren politischen Umfeld des EEG (Erneuerbare Energie Gesetz) und Verhandlungen mit internationalen Investorenkonsortien völlig überfordert sein. Herr Blümle übersieht offenbar auch, dass der Netzanschluss eines Windparks entscheidend für dessen Wirtschaftlichkeit hinsichtlich garantierter Einspeisevergütungen ist und damit dessen Potentialwert darstellt.

Mit einstweiligen Verfügungen wird in dem Windreich Verfahren allerdings nicht gespart. Auch der gemeinsame Vertreter, der in Personalunion als Gläubigerausschussmitglied agierende Frank Günther hat unter eignem Namen, sowie unter Namen von One Square Advisors GmbH und One Square Advisory Services GmbH – alle drei geschäftsansässig in München – gegen den Geschäftsführer Willi Balz am 08.07.2015 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt.

Interessanterweise ist der einstweiligen Verfügung zu entnehmen, dass Frank Günther als Finanzberater exklusiv mit dem Verwertungsprozeß des Projektes Merkur (Windpark MEG I) – einem wesentlichen Teil der Insolvenzmasse – beauftragt ist.

Für große Irritationen sorgte, wie Günther seiner Aufgabe nach der Insolvenzordnung zur Überwachung des Insolvenzverwalters Blümle gerecht werden kann, wenn er auch noch dessen Aufgabe wahrnimmt. Der als Restrukturierungskönig der Nation bekannte Gemeinsame Vertreter, der mit seinem elfköpfigen Team die Rechte und Vermögensinteressen von Nominalkapital in Milliardenhöhe durchsetzt, kommt kriselnden deutschen Mittelstandsunternehmen als Retter in der Not zu Hilfe,  egal ob es sich um Mode, Schifffahrt, Kupferdrähte, Bundeswehrkrankenhäuser, Haute Couture, Agrarwirtschaft, Suppenwürfel, Sex- und Lifestyle, Fahrräder, Pellets,  Personaldienstleistungen oder um regenerative Energien handelt.

Bei Windreich nimmt Günther nicht nur die Aufgaben nach dem Schuldverschreibungsgesetz als gemeinsamer Vertreter und gemäß der Insolvenzordnung als Gläubigerausschussmitglied wahr, sondern packt auch bei der ureigensten Aufgabe des  Insolvenzverwalters mit an und ist mit der Verwertung strategischer Assets beauftragt.

Schuldverschreibungsgesetz

Welchen Spielraum das deutsche und europäische Insolvenzrecht und das 2009 überarbeitete Schuldverschreibungsgesetz bieten, zeigt sich schon daran, dass in einem anderen Verfahren Herr Günther als Gläubigerausschussvorsitzender und gemeinsamer Vertreter kurzerhand konspirative Zusammentreffen und Telefonate mit dem von ihm vermeintlich überwachten Verwalter als gesetzlich einberufene Gläubigerausschusssitzung umwidmet.

So verwundert es wenig, dass der mit dem Schutz der Rechte der Anleihegläubiger beauftragte Frank Günther als gemeinsamer Vertreter die Windreich-Versammlung als eine lächerliche Alibi-Veranstaltung und Privatvergnügen abtut und sich wohl lieber seinem eigenen Beratungsmandat zuwendet.

Für große Irritationen bei der Gläubigerversammlung sorgte zudem ein angesprochenes konspiratives Treffen am Frankfurter Flughafen bei Einbruch der Dämmerung am 16. März 2015, bei dem mit dem Investor Jan de Nul verhandelt werden sollte. Eben Günther war für die Insolvenzverwaltung Gesprächsführer und machte klar, dass die Gruppe um de Nul mit € 150 Mio. einen viel zu hohen Kaufpreis für die Übernahme des MEG I Projektes zu zahlen bereit wäre. Offensichtlich wurde das Investorenangebot, das zu einer hohen Befriedungsquote maßgeblich beigetragen hätte, ohne Sinn und Verstand abgeschmettert und es wurde vermutet, dass die Akteure ihre eigene Agenda verfolgen. So wollte Günther wohl lieber an DEME zu einem weitaus niedrigeren Preis verkaufen.

Peking Ente

5204475317_a70e07afc0_bBei Global Tec, einem Projekt, bei dem die Stadtwerke München auf einer Bewertungsbasis von € 150 Mio. im Jahr 2008 einen 24,9-prozentigen Anteil erworben hat, vergraulte Blümle wohl die kapitalstarke chinesische Versicherung Pigan und sprach despektierlich von einer „Peking Ente“. Ein weiterer Anteilseigner ist die Südhessische Energie AG mit ebenfalls rd. 25 %.

Global Tech ist am Netz. Das Umspannwerk musste vor der Verankerung schwimmend gebaut werden, aber geschützte Meerestiere in der Nordsee verzögerten die Verankerung im Meeresgrund. Diese unglücklichen Umstände führten zu Zeitverzögerungen und exorbitanten Kosten. Bei Onshore Projekten gibt es im Vergleich dazu auch solche Widrigkeiten, wenn etwa Windkrafträder für ein paar Tage ausgeschaltet werden müssen, weil Fledermäuse durch sie zu Tode kommen.

Binding Offer

Unter dem Projektnamen Aeolus liegt derzeit wohl eine Binding Offer eines britisch-chinesischen Konsortiums über € 342 Mio. vor, welches bei der Versammlung auch glaubhaft gemacht wurde. Der Interessent verfügt über Finanzmittel von rd. € 1,3 Mrd. Um die Transaktion nicht zu gefährden, wurden die Teilnehmer um strikte Wahrung der Vertraulichkeit der Investorennamen gebeten. Herr Blümle versteckt sich bei diesem Angebot hinter einer Exklusivitätsvereinbarung, die jeglicher Vernunft und wirtschaftlicher Denkweise bei der Verwertung von Assets zu entbehren scheint und den Gläubigern die Frage aufdrängt, ob nicht einer vermeidbare Verschlechterung des Schuldnervermögens Tür und Tor geöffnet werden.

Zum Schutz der Anleger hat die Kanzlei Nieding & Barth mit Herrn Nieding als gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger und Gläubigeraussschussvorsitzenden nun Flagge gezeigt und sich um bestmögliche  Verhandlungsergebnisse und Verwertungserfolge bemüht, indem er den Verwalter Blümle im Rahmen seiner Überwachungsfunktion zur sorgfältigen und gewissenhaften Prüfung von Investorenangeboten drängt. In diesem Fall könnten nach Abzug von rd. € 23, 5 Mio. Verfahrenskosten noch rd. € 75 Mio. für die Gläubiger bleiben, was einer Quote von ca. 30 % entspräche. Das Duo Blümle und Günther wird für die grandiosen Leistungen jeweils mit Millionenbeträgen aus dem Massevermögen vergütet.

Im Rahmen der Versammlung wurde über die Möglichkeit eines Besserungsscheines diskutiert, mit dem die Gläubiger an künftigen Erfolgen eines IPP – Independent Power Producers – profitieren, da immerhin die Energieversorgung eines Atomkraftwerkes die Assets der Gläubiger in dem Verfahren repräsentieren.

Fazit

Der Insolvenzverwalter übt sich in juristischen Winkelzügen und scheint mit Offshore Windparks und Projektentwicklungen im Bereich regenerativer Energieversorgung hoffnungslos überfordert zu sein und so wird das Gläubigervermögen von Windreich vom Winde verweht.

Manuela Tränkel

Titelfoto: Olli Henze / flickr.com

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Kommentare

  1. GERBER

    Wie immer ein toller Artikel, Frau Tränkel !

    es grüsst,

    E.GERBER, IGWR2013

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