Windreich-Prokon Fusion: Warum der Zusammenschluss von Windreich und Prokon zur Pro-Wind AG Sinn macht – Kolumne von Marius Hoerner, ARTUS Asset Management AG
Die Meldung der Fusion zwischen Windreich und Prokon kommt einer Sensation gleich und man muss erstmal in Ruhe durchatmen. Die Details sind zu prüfen, denn wie immer gilt: Erst denken, dann handeln!
Aber der Reihe nach. Schaut man sich die Aktivitäten von Windreich und Prokon an, wird schnell klar, dass aus der Fusion der beiden Unternehmen der wohl weltweit größte Produzent von grüner Energie wird.
Das besondere Schmankerl ist dabei, dass das neue Unternehmen, man munkelt der neue Name soll Pro-Wind AG sein, zweidimensional aufgestellt ist. Sprich, der Strom aus Windenergie wird Onshore wie Offshore gewonnen.
Großindustrielle aus der Ukraine suchen Investitionen im EU-Raum
Soweit so gut, aber da beide Unternehmen unter chronischem Geldmangel leiden, tut frisches Kapital naturgemäß Not. Dabei kommen den beiden Unternehmen die aktuellen politischen Turbulenzen zugute. Zwar wurden bisher keine Details bekannt gegeben, aber die Gerüchte, dass Großindustrielle aus der Ukraine aktuell zukunftsträchtige Investitionen im Bereich der EU händeringend suchen, sind nicht von der Hand zu weisen.
Der avisierte Betrag im hohen dreistelligen Millionenbereich, die Schätzungen gehen von € 700 Mio. bis € 900 Mio. aus, erscheint damit keinesfalls abwegig.
Besonders spannend ist bei der ganzen Geschichte ein Detail, das nur als Nebensatz erwähnt wurde. Hierbei geht es um die Speicherung des Ökostroms, der in Windspitzenzeiten produziert wird.
Bisher gab es dafür keine wirklich industriell nutzbare Lösung. Dies soll sich geändert haben und ist sozusagen die Mitgift des neuen Großaktionärs. Dass die Profitabilität der neuen Pro-Wind AG dadurch um ein vielfaches gesteigert wird, ist leicht nachvollziehbar.
Prokon-Genussrechte werden in Aktien der neuen Pro-Wind AG umgewandelt
Zu Diskussionen wird sicher die unterschiedliche Behandlung der Anleihegläubiger von Windreich im Gegensatz zu den Genussrechtsinhabern der Prokon führen.
Prokon-Genussrechte sollen nach einem noch nicht bekannten Schlüssel in Aktien der neuen AG umgewandelt werden. Das macht durchaus Sinn, da so echtes Eigenkapital geschaffen wird und die zukünftige EK-Quote des Unternehmens wohl bei mindestens 60 Prozent liegen wird.
Die Anleihegläubiger der heutigen Windreich werden davon wohl nur dahingehend profitieren, dass die Rückzahlung der Anleihen damit gesichert sein sollte. Immerhin etwas, aber vergleichbar mit der Beteiligung an einem solide aufgestellten Unternehmen mit hervorragenden Zukunftsaussichten? Bis diese Frage beantwortet ist, wird noch manch spitzer Bleistift stumpf geschrieben.
Der Markt wird nach heftigem Durchatmen und genauen Überlegungen eine Antwort finden und: wer sich an den oben gegebenen Rat gehalten hat, „erst denken, dann handeln“, der wird spätestens bei der Erwähnung des Großindustriellen aus der Ukraine einen Blick auf seinen Kalender geworfen haben.
Denn so schön wie sich die Geschichte auch anhört, heute ist und bleibt der 1. April.
Marius Hoerner
Portfolio Manager
ARTUS Asset Management AG
Foto: ARTUS Asset Management AG
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