Windreich GmbH i.I.: Anleihegläubigerversammlung am 20. Juli abgeblasen
AGV abgeblasen – Windreich-Chef Willi Balz darf die Gläubiger nicht einladen. Aufgrund der ungeklärten Einberufungsbefugnisse für eine Anleihegläubigerversammlung, hat das Landgericht Stuttgart – auf Veranlassung des Windreich-Insolvenzverwalters Herrn Holger Blümle – Willi Balz vorerst die Einberufung von Anleihegläubigerversammlungen untersagt. Aus diesem Grund wurde auch die für den 20.07.2016 terminierte Anleihegläubigerversammlung abgesagt.
TIPP: Lesen Sie zum Thema Windreich unbedingt die Kolumne von Anleihen Finder-Kolumnistin Manuela Tränkel: „Windreich – vom Winde verweht“ – Kolumne von Gläubigervertreterin Manuela Tränkel
Insolvenzrechtliche Versammlung am 22. Juli
Am 22.07.2016 findet eine insolvenzrechtliche Gläubigerversammlung statt, auf der Anleihegläubiger allerdings kein Rede- und Fragerecht haben. Sollten Gläubiger dringende Fragen haben, können sie diese an die One Square Advisory Services GmbH schicken, die nach eigenen Angaben bereits von Anleihegläubigern in Höhe einer zweistelligen Millionensumme als deren Interessenvertreter bevollmächtigt wurde.
Hinweis: Durch die Absage der AGV bittet die One Square Advisory Services GmbH die Anleihegläubiger, Ihre Fragen per Email unter: windreich@onesquareadvisors.com einzureichen, damit diese bei der insolvenzrechtlichen Gläubigerversammlung am 22.07.2016 im Namen der Anleihegläubiger vorgetragen und entsprechend berücksichtigt werden können.
Foto: Windpark Kim Hansen / flickr Slaunger
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