WGF: Anleihegläubiger wählen gemeinsamen Vertreter

Mittwoch, 20. April 2016

Pressemitteilung der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte:

Die Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG (WGF) ist schon wieder insolvent. Jetzt sollen auch solche Anleger, die in die Anleihe mit der Wertpapierkennummer WGFH07 investiert haben, einen gemeinsamen Vertreter wählen. Die Anleger können sich bei der Gläubigerversammlungen auch von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte vertreten lassen.

Der Insolvenzverwalter der WGF hat alle Gläubiger der Anleihe WGFH07 zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters aufgefordert. Die Gläubigerversammlung findet am 26.04.2016 im Amtsgericht Düsseldorf statt. Wer selbst keine Zeit hat, kann sich bei der Gläubigerversammlung von Rechtsanwalt Hartmut Göddecke vertreten lassen und sich schon jetzt für den erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Siegburg als den gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger entscheiden.

Warum sollten sich Gläubiger an der Wahl des gemeinsamen Vertreters beteiligen?

Der gemeinsame Vertreter vertritt im Insolvenzverfahren die Rechte aller Gläubiger einer bestimmten Anleihe. WGF hat insgesamt sechs verschiedene Anleihen emittiert. Bei fünf dieser Anleihen haben die Gläubiger bereits jeweils ihren gemeinsamen Vertreter gewählt. Jetzt fehlt nur noch der gemeinsame Vertreter für die Gläubiger der Anleihe mit der Wertpapierkennnummer WGFH07. Der gemeinsame Vertreter erledigt unter anderem die folgenden Aufgaben:

  • Effiziente Anmeldung der Forderungen aller Gläubiger der Anleihe beim Insolvenzverwalter
  • Einsparungen bei Kosten und zeitlichem Aufwand
  • Einfachere Abwicklung von Zahlungen an die Gläubiger
  • Wahrung der Gläubigerinteressen im Insolvenzverfahren

Wann wählen die Anleihegläubiger von WGF ihren gemeinsamen Vertreter?

Die Wahl des gemeinsamen Vertreters findet am 26.04.2016. Die Teilnahme an der Gläubigerversammlung steht jedem offen, der am Tag der Versammlung Inhaber mindestens einer Anleihe mit der Wertpapierkennnummer WGFH07 ist. Wer an der Wahl teilnehmen möchte, muss sich spätestens bis zum 23.04.2016 zur anmelden.

Wen sollten die Anleger bei der Gläubigerversammlung als gemeinsamen Vertreter wählen?

Mit der Aufgabe des gemeinsamen Vertreters beauftragen Anleihegläubiger am besten einen Anwalt, der sich mit der komplexen Materie auskennt. Rechtsanwalt Hartmut Göddecke ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er vertritt seit Jahrzehnten mit Erfolg die Interessen von Kapitalanlegern und Bankkunden und wird sich bei der Gläubigerversammlung am 26. April als potenzieller gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger vorstellen.

Wer für die Gläubigerversammlung am 26. April selbst keine Zeit hat, muss trotzdem nicht auf die Vertretung seiner Rechte verzichten. Mit einer Vollmacht können Anleger ihr Stimmrecht an Rechtsanwalt H. Göddecke delegieren und sich so schon jetzt indirekt für den Siegburger Rechtsanwalt als ihre Wunschkandidaten bei der Wahl des gemeinsamen Vertreters entscheiden. Für diesen Zweck stellt die Kanzlei Göddecke im Internet ein passendes Formular zur Verfügung. Mit diesem können sich Anleihegläubiger gleichzeitig zur Gläubigerversammlung anmelden und Rechtsanwalt Göddecke als ihren Vertreter vor Ort in Düsseldorf einsetzen.

Das Anmeldeformular finden Sie hier: http://www.rechtinfo.de/kanzlei-ra-goeddecke/wgf-gemeinsamer-vertreter/

Die Kanzlei Göddecke berät und vertritt seit 20 Jahren die Kunden von Banken, Anlageberatern, Vermögensverwaltern und Versicherungen bei Rechtsfragen und Streitfällen vor Gericht. Die Siegburger Rechtsanwälte sind auf Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Börsenrecht, Wertpapierrecht, Versicherungsrecht und Erbrecht spezialisiert.

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