VST Building Technologies AG verlängert Zeichnungsfrist der Kapitalerhöhung bis zum 29.11.2019
Adhoc-Mitteilung der VST Buidling Technologies AG:
VST BUILDING TECHNOLOGIES AG verlängert Zeichnungsfrist der Kapitalerhöhung
Der Vorstand der VST BUILDING TECHNOLOGIES AG („VST“) hat beschlossen, die Zeichnungsfrist der aktuellen Barkapitalerhöhung im Rahmen einer Privatplatzierung bei qualifizierten Anlegern von ursprünglich 22. November bis zum 29. November 2019 zu verlängern. Die Gesellschaft hat bislang Zeichnungsaufträge im unteren einstelligen Mio.-Euro-Bereich erhalten. Darüber hinaus haben bereits weitere Investoren ihr konkretes Interesse an einer Zeichnung von Aktien der Gesellschaft signalisiert. Da die Beteiligung dieser Investoren von VST als relevant eingeschätzt wird, die Investoren aber für ihre Entscheidung noch Zeit benötigen, wird die Zeichnungsfrist um eine Woche ausgedehnt.
VST Building Technologies AG
Titelfoto: VST Building Technologies AG
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