Verdacht auf Anlagebetrug: Die unseriösen Praktiken von Pauly Biskuit

Freitag, 30. März 2012

Ein Fall für den Staatsanwalt: Die insolvente Keksfabrik aus Dessau ist insolvent und flüchtet sich in Schuldzuweisungen an andere. Die Anleihe-Gläubiger rechnen mit einem Totalverlust. 

Der Fall Pauly Biskuit , den die Anleihen Finder-Journalisten seit Anfang des Jahres kritisch begleiten, entwickelt sich zum Lehrstück über unseriöse Emittenten von Mittelstandsanleihen: Die Anleihe-Gläubiger der Pauly Biskuit bekommen keine Zinsen mehr und werden nach dem Zinsausfall monatelang nicht informiert, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Die Kommunikation des Unternehmens besteht aus Blockade, Verschleierung und Schuldzuweisungen an andere.

Die jüngsten Ereignisse: Laut der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) hat die Pauly Biskuit & Chocolate Gmbh & Co KG aus Dessau „Misswirtschaft, kriminelle Handlungen und Manipulationen einzelner früherer Mitarbeiter und Berater“ für die Insolvenz der 1. Dessauer Beteiligungs AG verantwortlich gemacht. Das Zitat stammt aus einem Bericht der MZ-Journalisten, die aus einer Pressemitteilung von Pauly Biskuit von gestern (29.03.2012) zitieren.

Insolvenzverwalter prüft derzeit die Lage

Hintergrund: Laut Recherche-Ergebnissen der MZ-Journalisten wurde die Pauly Biskuit AG Mitte Januar 2012 in die „1. Dessauer Beteiligungs AG“ umbenannt und der Firmensitz ins nordrhein-westfälische Herford verlegt. Laut MZ hat die 1. Dessauer Beteiligungs AG bereits am 22. März einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht in Celle (Niedersachsen) gestellt. Vorläufiger  Insolvenzverwalter soll laut MZ der Rechtsanwalt Tim F. Gätcke sein.

Die Geschäftsleitung von Pauly Biskuit versucht, sich für den Kunstgriff – die Aufspaltung des Unternehmens in verschiedene Gesellschaften – zu rechtfertigen. Angeblich habe man sich mit der  Aufspaltung der Pauly Biskuit AG in die Pauly Biskuit & Chocolat GmbH & Co KG und in die 1. Dessauer Beteiligungs AG bemüht, die Produktion aufrecht zu erhalten, um Arbeitsplätze zu sichern.

Vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen

Die Anleihe-Gläubiger von Pauly Biskuit befürchten, dass sie ihr Geld nicht wiedersehen. Anwälte und Anlegerschützer raten allen Anleihe-Gläubigern, sich über ihr Sonderkündigungsrecht zu informieren und dementsprechend die Anleihe unverzüglich zu kündigen. Beobachter gehen davon aus, dass die Pauly Biskuit bewusst nicht über Fristen des Sonderkündigungsrechtes der Anleihe-Gläubiger informiert. Pauly Biskuit hat alle Informationen zur Anleihe von ihren Seiten im Internet genommen. Anleger können aber die Bedingungen, unter denen ein Sonderkündigungsrecht im  Pauly Biskuit-Fall eingefordert werden kann, unter dem Punkt „5.9. Außerordentliches Kündigungsrecht der Anleihe-Gläubiger“ im Verkaufsprospekt der Pauly-Biskuit-Anleihe, das auf der Detailseite der Pauly Biskuit-Anleihe auf anleihen-finder.de heruntergeladen werden kann, nachlesen.

In den nächsten Wochen wird der gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter die Situation von Pauly Biskuit prüfen. Laut  MZ seien die Anleger bereits angeschrieben und um Geduld gebeten worden.

Derweil haben Recherchen der Anleihen Finder Redaktion ergeben, dass mehrere auf Kapitalmarkt-Recht spezialisierte Anwälte Klage gegen die Firma Pauly Biskuit wegen des Verdachtes auf möglicher Insolvenzverschleppung eingereicht haben. Sollte sich herausstellen, dass den Verantwortlichen bei Pauly Biskuit schon im letzten oder vorletzten Jahr bewusst gewesen war, dass das Keks-Unternehmen nicht mehr in der Lage war, langfristigen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden sich Gläubiger und Schuldner vor Gericht wiedersehen.

Anleihen Finder Redaktion

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