Veganz Group AG verlängert Zeichnungsangebot für 7,50%-Debüt-Anleihe (A254NF) bis zum 21. Februar 2020

Die Veganz Group AG geht bei der Emission ihrer ersten Unternehensanleihe in die Verlängerung. Der Anbieter von veganen Lebensmitteln verlängert das Zeichnungsangebot ihrer der 7,50%-Anleihe 2020/25 (ISIN: DE000A254NF5) bis zum 21. Februar 2020 um 12 Uhr. Eigentlich sollte das Angebot für die 10 Mio. Euro-Anleihe am 7. Februar enden. Die Angebots-Verlängerung soll nach Angaben der Emittentin vor allem interessierten Privatanlegern mehr Zeit zur Zeichnung geben. Die bereits abgegebenen Kaufangebote bleiben selbstverständlich weiterhin gültig.
Die Angebots-Verlängerung geht mit einem entsprechenden Nachtrag im Wertpapierprospekt einher, welcher bereits von der zuständigen luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde, der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), gebilligt wurde.
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Zeichnungsmöglichkeiten
Interessierte Privatanleger und institutionelle Investoren haben bis zum 21. Februar 2020, 12 Uhr, die Möglichkeit, die 7,50%-Anleihe über die Crowdinvesting-Plattform Seedmatch (www.seedmatch.de/veganzanleihe) und direkt über die Veganz Group AG (www.veganz.de/ir) jeweils unter Verwendung des dort vorgehaltene Zeichnungsscheins sowie über die Zeichnungsfunktionalität „DirectPlace“ der Börse Frankfurt im Handelssystem XETRA zu zeichnen.
Eckdaten der Veganz-Anleihe 2020/25
Emittentin | Veganz Group AG |
Volumen | Bis zu 10 Mio. Euro |
ISIN/WKN | DE000A254NF5/A254NF |
Kupon | 7,5 % p.a. |
Ausgabepreis | 100 % |
Stückelung | 1.000 Euro |
Angebotsfrist: | 13. Januar 2020 bis 21. Februar 2020, 12 Uhr; Zeichnung über www.veganz.de/ir, „DirectPlace“ der Deutsche Börse AG und www.seedmatch.de/veganzanleihe möglich |
Valuta | 24. Februar 2020 |
Laufzeit | 5 Jahre: 24. Februar 2020 bis 24. Februar 2025 (ausschließlich) |
Zinszahlung | Jährlich, nachträglich zum 24. Februar eines jeden Jahres (erstmals 2021) |
Rückzahlungstermin | 24. Februar 2025 |
Rückzahlungsbetrag | 100 % |
Status | Nicht nachrangig, nicht besichert |
Sonderkündigungsrechte der Emittentin | – Ab 24. Februar 2023 zu 102 % des Nennbetrags – Ab 24. Februar 2024 zu 101 % des Nennbetrags |
Kündigungsrechte der Anleihegläubiger und Covenants | – Kontrollwechsel – Drittverzug – Negativverpflichtung auf Kapitalmarktverbindlichkeiten – Keine unzulässige Vermögensveräußerung – Keine unzulässigen Ausschüttungen (Mindest-EK-Quote von 20 % erforderlich) – Keine unzulässige Darlehensgewährung – Reportingverpflichtung |
Anwendbares Recht | Deutsches Recht |
Prospekt | Von der CSSF (Luxemburg) gebilligter Wertpapierprospekt mit Notifizierung an die BaFin (Deutschland) |
Börsensegment | Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) |
Financial Advisor | DICAMA AG |
Die Veganz-Anleihe 2020/25 soll voraussichtlich am 24. Februar 2020 in den Handel im Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Börse Frankfurt) einbezogen werden.
Anleihen Finder Redaktion.
Alle Fotos: Veganz Group AG
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