Veganz-Anleihe: SdK stellt Gegenantrag und fordert Anpassungen

Dienstag, 19. November 2024


Gegenantrag der SdK – die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. fordert Anpassungen bzgl. der geplanten Prolongation der Anleihe 2020/25 der Veganz Group AG (ISIN DE000A254NF5). Veganz hatte eine Laufzeit-Verlängerung ihrer Anleihe 2020/25 um fünf Jahre bis zum 24. Februar 2030 zu unveränderten Konditionen vorgesehen. Die SdK fordert die Emittentin aber auf, ab 2026 Teilrückzahlungen der Anleihe in Höhe von jährlich 5% des ausstehenden Nominalvolumens zu leisten. Zudem soll die Verzinsung im Verlängerungszeitraum in Abhängigkeit der Marktkapitalisierung der Veganz Group AG erfolgen. Im Rahmen des Gegenantrages werden von der SdK darüber hinaus noch weitere Änderungen gefordert. Das ausstehende Volumen der 7,50%-Veganz-Anleihe liegt derzeit bei 9,853 Mio. Euro.

INFO: Den vollständigen Gegenantrag der SdK finden Sie hier

Abstimmung ohne Versammlung

Die Stimmabgabe bzgl. der geplanten Prolongation der Veganz-Anleihe 2020/25 findet gegenwärtig in einer Abstimmung ohne Versammlung (1. AGV) im Abstimmungszeitraum von 00:00 Uhr am 19. November 2024 bis 24:00 Uhr am 21. November 2024 statt.

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: Veganz Group AG (Symbolbild)

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