Veganz-Anleihe: 2. AGV am 17.12.2024 in Berlin – Einigung auf SdK-Gegenantrag

Dienstag, 3. Dezember 2024


Pressemitteilung der Veganz Group AG:

Veganz Group AG empfiehlt Anleihegläubigern dem SdK Gegenantrag zuzustimmen

Die Veganz Group AG wird am 17.12.2024 die Gläubiger der EUR 10.000.000 7,5% Schuldverschreibungen 2020/2025 (ISIN DE000A254NF5 und WKN A254NF) zur Stimmabgabe über die Änderung der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen auffordern, und zwar insbesondere hinsichtlich der Verlängerung der Laufzeit durch Verschiebung des Rückzahlungstermins um 5 Jahre auf den 24. Februar 2030.

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („die SdK“) ist Anleihegläubiger der Anleihe 2020/2025 (ISIN: DE000A254NF5, WKN: A254NF) der Veganz Group AG („Emittentin“) und stellt einen Gegenantrag, in dem die Veganz ab 2026 aufgefordert wird Teilrückzahlungen der Schuldverschreibungen zu leisten, in Höhe jährlich von 5% des ausstehenden Nominalvolumens. Darüber hinaus enthält der Gegenantrag eine Verzinsung in Abhängigkeit von der Marktkapitalisierung. Im Rahmen des Gegenantrages wurde auch die Änderung weiterer Beschlussgegenstände gefordert. Der vollständige Gegenantrag ist auf der Webseite Seite der Veganz Group AG unter https://veganz.de/ir/basisdaten/einladung-2-glaeubigerversammlung/ einsehbar.

Die Veganz Group AG bittet alle Anleihegläubiger zur Stimmabgabe in einer Abstimmung mit Versammlung im Sinne von § 18 des Schuldverschreibungsgesetzes („SchVG“) am 17. Dezember 2024 im Hotel nhow Stralauer Allee 3, 10245 Berlin. Die Abstimmung kann persönlich oder per Vollmacht erfolgen. Eine Vollmacht steht auf der Webseite der Veganz Group AG zur Verfügung.

Veganz Group AG

Foto: Veganz Group AG (Symbolbild)

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