Über Veröffentlichungspflichten der Emittenten – Kolumne von Peter Thilo Hasler, Gründer und Analyst bei Sphene Capital GmbH

Freitag, 10. Oktober 2014


Der Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse ermöglicht Unternehmen eine schnelle, einfache und kosteneffiziente Einbeziehung ihrer Anleihen in den Börsenhandel. Nach der Erfüllung der Voraussetzungen zum Börsengang – wozu insbesondere die Veröffentlichung eines gebilligten Wertpapierprospekts zählt – sind von dem börsennotierten Unternehmen im „Being Public“ klar definierte Transparenzvorschriften einzuhalten.

Am Entry Standard zählen zu diesen Verpflichtungen neben der zeitnahen Veröffentlichung wesentlicher, kursrelevanter Unternehmensnachrichten („Quasi ad-hoc-Publizität“) insbesondere die Veröffentlichung des Konzern-Jahresabschlusses samt Konzern-Lagebericht innerhalb von sechs und des Halbjahresberichts innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des jeweiligen Berichtszeitraums. Darüber hinaus müssen Rating, Unternehmenskurzportrait, Unternehmenskalender und DVFA-Kennzahlen laufend aktualisiert an die Börse übermittelt und dem Kapitalmarkt zugänglich gemacht werden. Die unabhängigen Regionalbörsen haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergleichbare Fristen aufgenommen.

In der vergangenen Woche stand wieder ein Berichtstermin an und obwohl die genannten Fristen den jeweils letztmöglichen Veröffentlichungszeitpunkt beschreiben und es den Emittenten freigestellt ist, ihre Halbjahresberichte früher zu publizieren, hat doch ein knappes Dutzend Emittenten den Spielraum bis zur buchstäblich letzten Minute ausgenutzt.

Wählt der Emittent einen früheren Berichtstermin, so hat er die volle Aufmerksamkeit von Investoren und Medien

Dass Emittenten ihre Fristen soweit ausreizen, lässt zwei Schlussfolgerungen zu: Entweder sind die Controlling- und Finanzabteilungen mit der Veröffentlichung des Zwischenabschlusses überfordert, so dass dieser tatsächlich gerade fristgerecht fertiggestellt wird. Oder der Halbjahresbericht ist früher erstellt, soll aber aus Gründen, über die wir nur spekulieren können, erst zum Stichtag veröffentlicht werden. In diesem Fall scheint es sich um eine Frage des „Wollens“ zu handeln.

Dabei ist es höchst ungeschickt, auf diese Form des Marketings zu verzichten: Veröffentlicht das Unternehmen seinen Halbjahresbericht am 30. September, ist es eines unter vielen und der gewünschte Kurseffekt, der eine positive Ertragsentwicklung für gewöhnlich begleitet, fällt aus. Wählt sich der Emittent dagegen einen früheren Berichtstermin, gilt ihm an diesem Tag die volle Aufmerksamkeit von Investoren und Medien.

Wie Investoren die Qualität der Investor-Relations-Arbeit eines Emittenten beurteilen, hängt allerdings nicht zuletzt von dessen Informationsbereitschaft ab. Dazu zählen insbesondere eine kontinuierliche Kommunikation, die den Dialog nicht nur im Vorfeld von Anleiheemissionen oder der Aufnahme sowie der Verlängerung von Krediten sucht, und eine zeitnahe Kommunikation, denn schlechte Unternehmensnachrichten nachts zu veröffentlichen in der Hoffnung, dass diese von den Investoren nicht wahrgenommen werden, kann sicherlich nicht zu den vertrauensbildenden Vorgehensweisen eines Emittenten gerechnet werden.

Peter Thilo Hasler,

Analyst bei Sphene Capital GmbH

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Foto: floeschie / flickr

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