„Traumschiff“-Anleihe: Zweite Gläubigerversammlung am Mittwoch, den 12. November 2014 in München – Ziel: Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger – Günther Beckstein steht nicht mehr zur Wahl

Montag, 10. November 2014


Am 12. November 2014 findet in München die zweite Gläubigerversammlung der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH statt. Das Unternehmen befindet sich derzeit im vorläufigen Insolvenzverfahren.

Bei der Versammlung soll der gemeinsame Vertreter des Anleihegläubiger gewählt werden. Für die Wahl dieses Vertreters ist in der zweiten Gläubigerversammlung keine Mindestpräsenz notwendig.

Das Unternehmen bittet die Anleihegläubiger an der Versammlung teilzunehmen.

Beckstein steht nicht mehr zur Verfügung

Der ehemalige bayrische Ministerpräsident Günther Beckstein, steht für die kommende Wahl am 12. November 2014 nicht mehr als Kandidat zur Verfügung, teilte die Schifffahrtsgesellschaft mit. Die Gründe für Becksteins Rückzieher sind nicht bekannt.

Auf Vorschlag der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. und der DIU e.V. (Deutsche Investoren Union) werde anstelle von Günther Beckstein der geschäftsführende Partner von STU Management Partners, Stefan Ulrich, kandidieren. Stefan Ulrich hatte bereits zuvor das Kompetenzteam Beckstein unterstützt und ist Mitglied für die Anleihegläubiger im vorläufigen Gläubigerausschuss

Erste Versammlung ohne Beschluss

Auf einer ersten Gläubigerversammlung am 08. Oktober 2014 konnte die Wahl nicht durchgeführt werden, da die notwendige Mindestpräsenz von 50 Prozent der Anleihegläubiger nicht vertreten war. Mit einer Präsenz der stimmberechtigten Gläubiger von lediglich 44 Prozent lag keine Beschlussfähigkeit vor.

Gemeinsamer Vertreter mit umfangreichen Ermächtigungen

Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger soll mit umfangreichen Ermächtigungen für die Schiffshypothek ausgestattet werden.

Für diese Ermächtigungen sei eine Mindestpräsenz von 50 Prozent und eine qualifizierte Mehrheit notwendig, so die MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH. Daher bitte die Geschäftsführung der Schifffahrtgesellschaft alle Anleihegläubiger an der Versammlung teilzunehmen bzw. einen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.

Der Anleihen Finder wird selbstverständlich über den Ausgang der zweiten Gläubigerversammlung der „Traumschiff“-Anleger berichten.

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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.

Foto: Jean Pierre Hintze / flickr jphintze

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