The Grounds und Gläubigergruppe einigen sich auf modifizierten Vorschlag zum Zinsverzicht

Adhoc-Mitteilung der The Grounds Real Estate Development AG:
The Grounds und H.I.G. Capital einigen sich mit wesentlichen Anleihegläubigern auf modifizierten Vorschlag zum Zinsverzicht für die Unternehmensanleihe 2021/2027-
Die The Grounds Real Estate Development AG („Gesellschaft“ / ISIN: DE000A2GSVV5) hat die Gläubiger ihrer Unternehmensanleihe 2021/2027 (WKN: A3H3FH | ISIN: DE000A3H3FH2) am 30. September 2024 zur Abstimmung über den Verzicht auf weitere Zinsansprüche aus der Anleihe aufgefordert. Der Verzicht ist eine der aufschiebenden Bedingungen dafür, dass ein Investor, der zur H.I.G. Capital Gruppe gehört, im Anschluss an die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. September 2024 beschlossene Kapitalherabsetzung im Verhältnis 2:1, im Rahmen der von derselben Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Kapitalerhöhung 40.000.000 Neue Aktien zeichnet.
Heute, kurz bevor der Abstimmungszeitraum für die Anleihegläubiger (16. bis 18. Oktober 2024) beginnt, haben sich die Gesellschaft und H.I.G. Capital mit wesentlichen Anleihegläubigern auf einen modifizierten Vorschlag zum Zinsverzicht für die Anleihe geeinigt: Für den Zeitraum vom 18. August 2024 (einschließlich) bis zum Endfälligkeitstag am 18. Februar 2027 (ausschließlich) soll weiterhin auf periodische Zinszahlungen verzichtet werden (zero coupon). Falls die Gesellschaft allerdings von der in den Anleihebedingungen vorgesehenen Möglichkeit der Verschiebung des Endfälligkeitstages auf den 18. Februar 2029 Gebrauch macht, beträgt der Zinssatz für den Verlängerungszeitraum (18. Februar 2027 bis 17. Februar 2029) abweichend vom bisherigen Beschlussvorschlag wieder 6% p.a. auf den Nennbetrag, wird allerdings nicht halbjährlich, sondern insgesamt nachträglich am verschobenen Endfälligkeitstag (18. Februar 2029) zur Zahlung fällig. Der geänderte Antrag wird heute im vollständigen Wortlaut unter https://www.thegroundsag.com/de/investor-relations/anleihe/ veröffentlicht. Die Abstimmungsformulare werden so angepasst, dass dort auch der Gegenantrag angekreuzt werden kann. Wird er angenommen, wird H.I.G. Capital dies als Erfüllung der aufschiebenden Bedingung für die Zeichnung der Kapitalerhöhung akzeptieren.
Der Zinsverzicht wird in jedem Fall erst und nur dann wirksam, wenn ein Unternehmen der H.I.G Capital Gruppe mindestens 40.000.000 neue Aktien aus der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. September 2024 beschlossenen Kapitalerhöhung zeichnet und die Durchführung der Kapitalerhöhung bis zum 31. Januar 2025 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wird.
The Grounds Real Estate Development AG
Foto: pixabay.com (Symbolbild)
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