TERRAGON AG: Zweite Gläubigerabstimmung zur Zinsstundung findet am 14. Juni in München statt

Mittwoch, 25. Mai 2022


Quorum bei erster Abstimmung ohne Versammlung verfehlt – die TERRAGON AG lädt daher zu einer zweiten Gläubigerabstimmung am 14. Juni um 11 Uhr in München ein. Dort sollen die Anleihegläubiger des Unternehmens aufgrund eines Liquiditätsengpasses über eine achtmonatige Stundung der Zinszahlung für die TERRAGON-Anleihe2019/24 (ISIN: DE000A2GSWY7) abstimmen.

Bei der Abstimmung ohne Versammlung der TERRAGON-Anleihegläubiger zwischen dem 23. und 25. Mai haben weniger als 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen abgestimmt, so dass keine Beschlussfähigkeit vorliegt. Die Zustimmung zum wichtigsten Tagesordnungspunkt 2 (Stundung der am 24. Mai 2022 fälligen Zinszahlung um rund acht Monate bis zum 31. Januar 2023) lag bei den Teilnehmenden laut TERRAGON aber bei nahezu 100%. Dennoch muss das Unternehmen eine zweite Gläubigerversammlung einberufen, welche ein verringertes Quorum von 25% des ausstehenden Anleihevolumens für die Beschlussfähigkeit benötigt.

Hinweis: Die Einladung zur Gläubigerversammlung kann hier eingesehen werden.

„Stimmrecht ausüben“

Die TERRAGON AG ruft alle Anleihegläubiger zur dringenden Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts auf, um die Beschlussfähigkeit der Gläubigerversammlung sicherzustellen und bittet die Anleihegläubiger sich frühzeitig wegen der Ausstellung des besonderen Nachweises bzw. des Sperrvermerks mit ihrer Depotbank in Verbindung zu setzen. Für die den Anleihegläubigern durch die Teilnahme an der Abstimmung entstehenden Kosten und Auslagen für Bescheinigungen und Sperrvermerke erstattet die TERRAGON AG den teilnehmenden Anleihegläubigern eine Pauschale in Höhe von 25,00 Euro.

„Seit Bekanntgabe unserer Bitte um Stundung der Zinszahlung haben wir mit zahlreichen institutionellen und privaten Anlegern gesprochen und viel Zustimmung erhalten. In der nun anstehenden zweiten Gläubigerversammlung wird das Quorum gesenkt und das Prozedere zur Abstimmung vereinfacht. Hier besteht auch die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten vor Ort vertreten zu lassen. Wir appellieren an alle Anleihegläubiger von ihrem Abstimmungsrecht Gebrauch zu machen“, sagt Dr. Michael Held, Vorstandsvorsitzender der TERRAGON AG. Nach Angaben des Vorstandsvorsitzenden werde der Betrag von 2,4 Mio. Euro seine Held Beteiligungen GmbH – als Hauptgesellschafterin – noch im Mai zur Liquiditätsstärkung der TERRAGON AG bereitgestellt.

Lesen Sie dazu auch: „Die Verbesserung unserer Eigenkapital-Ausstattung steht bei uns klar im Fokus“ – Anleihen Finder-Interview mit Dr. Michael Held, TERRAGON AG

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: TERRAGON AG

INFO: Alle Fragen rund um die die Abstimmung werden auf der Unternehmenswebsite unter oder telefonisch unter der Anleger-Hotline 0221-9140 9712 beantwortet.

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TERRAGON AG Anleihe 2019/24

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