TERRAGON AG: Anleihegläubiger stimmen Zinsstundung zu
Aufatmen bei der TERRAGON AG – die Anleihegläubiger des Unternehmens haben einer temporären Zinsstundung für die Anleihe 2019/24 (ISIN: DE000A2GSWY7) zugestimmt. Zudem haben die Gläubiger auf der zweiten Anleihegläubigerversammlung Rechtsanwalt Klaus Nieding zum Gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger gewählt.
Die seit dem 24. Mai 2021 entstandenen und noch entstehenden Ansprüche auf Verzinsung der TERRAGON-Anleihe 2019/24 werden laut Beschlussfassung um rund sieben Monate bis zum 15. Dezember 2022 gestundet. Eine Verlängerung der Stundung bis spätestens zum 31. Januar 2023 soll dabei nur aus wichtigem Grund erfolgen. Die Anleihegläubiger sollen neben den gestundeten Zinsen für den Zeitraum der Stundung zudem eine Verzinsung auf den gestundeten Zinsbetrag, deren Höhe noch mit dem Gemeinsamen Vertreter zu verhandeln ist, erhalten. Hintergrund der Zinsstundung ist ein Liquiditätsengpass beim Entwickler von hochwertigen Senioren-Wohnungen aufgrund kumuliert auftretenden Problemen bei verschiedenen Projekten.
INFO: Die gefassten Beschlüsse vom 14. Juni 2022 können hier eingesehen werden.
„Beschlüsse stärken uns den Rücken“
„Ich möchte mich ausdrücklich bei den Anleihegläubigern bedanken, die uns mit Ihrer Zustimmung zu den Beschlussgegenständen in dieser schwierigen und außergewöhnlichen Situation ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Die Beschlüsse stärken uns den Rücken in den aktuell laufenden Verhandlungen mit den Joint Venture Partnern für das Projekt Welkerstift Duisburg sowie das Projekt in Dortmund“, sagt Dr. Michael Held, Vorstandsvorsitzender der TERRAGON AG.
ANLEIHE CHECK: Die unbesicherte TERRAGON-Anleihe 2019/24 (WKN: A2GSWY) ist mit einem Zinskupon von 6,50% p.a. (Zinstermin jährlich am 24.05.) ausgestattet und hat eine Laufzeit bis zum 24.05.2024. Die Anleihe hat ein vollständig platziertes Gesamtvolumen von 25 Mio. Euro und notiert am Open Market der Börse Frankfurt.
Anleihen Finder Redaktion.
Foto: pixabay.com
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