„Technische Themen“: EUSOLAG bittet Anleihegläubiger um 3-monatige Verschiebung der Zinszahlung

Freitag, 28. April 2023


Die EUSOLAG European Solar AG kann nach eigenen Angaben aufgrund „technischer Themen“ die Zinsen für die EUSOLAG-Anleihe 2022/27 (ISIN DE000A3MQYU1) nach wie vor nicht auszahlen und bittet die Anleihegläubiger um eine 3-monatige Fristverlängerung. Das Geld für die am 29.3.2023 fällige Zinszahlung liege auf einem Sperrkonto für die Gläubiger bereit, könne aber aufgrund einer nicht vorliegenden „Zins-Absetzungserklärung“ noch nicht ausgezahlt werden. Somit verstreicht nun auch die 30-Tage-Nachzahlungsfrist für die Zinsen.

EUSOLAG schreibt in einer Adhoc-Meldung dazu: „Die Zinszahlung wird erst dann freigegeben, wenn die technische Frage in Verbindung mit einer am 28.03.2023 ausgebliebenen EUSOLAG Zins-Absetzungserklärung von zwei Banken, welche zum Zeitpunkt nicht Zins-Coupon-berechtigt waren und in der Höhe von EUR 14.830.000 (für 14.830 EUSOLAG Bonds) vorliegen.“ An einer Lösung werde weiter mit Hochdruck gearbeitet, so EUSOLAG weiter.

Die Anleihegläubiger müssen einer Verschiebung des Zinszahlungstermins um bis zu 3 Monate bzw. einer Änderung der Emissionsbedingungen indes noch zustimmen. Das soll in einer Abstimmung ohne Versammlung geschehen. Die Aufforderung zur Stimmenabgabe soll in den nächsten Tagen im Bundesanzeiger, auf der Webseite der Emittentin veröffentlicht sowie über ein Bankenschreiben an alle EUSOLAG-Bondholder erfolgen.

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: pixabay.com

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Kommentare

  1. Laue

    Wer glaubt, dass der Kupon wegen Problemen mit der „Zinsabsetzungs-Erklärung“ bei zwei geheimnisvolle Banken nicht gezahlt wurde, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Und wer glaubt, dass das Geld schon auf dem Konto bei einer nicht genannten deutschen „Hauptzahlstellen-Bank“ liegt, dem ist nicht mehr zu helfen.
    EUSOLAG ist auf jeden Fall einer heisser Anwärter auf den Preis für die kreativste Idee bei Zahlungsunfähigkeit.

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