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Achtung, Anleihegläubiger – Neues vom BGH: Beschluss der Gläubigerversammlung gilt auch bei vorheriger Anleihe-Kündigung
Ein Beschluss der Gläubigerversammlung gilt auch für diejenigen Gläubiger, die die von ihnen gehaltenen Teilschuldverschreibungen zuvor gekündigt haben. Mit…