Stud.Gesellschaft Witten/Herdecke zahlt Anleihe 2014/24 vorzeitig zu 101,5% zurück
Vorzeitige Kündigung – die StudierendenGesellschaft Witten/Herdecke e.V. wird die mit 3,60% verzinste StudierendenAnleihe 2014/24 (ISIN: DE000A12UD98) im Nennbetrag von 7,5 Mio. Euro (unter Wahrung der Kündigungsfrist von mindestens 60 Tagen durch Mitteilung auf der Internetseite der StudierendenGesellschaft) vorzeitig tilgen. Die Rückzahlung der StudierendenAnleihe 2014/24 erfolgt zum Kündigungstermin in Höhe von 101,5% des Nennbetrags zuzüglich aufgelaufener Zinsen.
Neue 4,25%-StudierendenAnleihe 2022/32
Die Kündigung wird durch den Platzierungsfortschritt der neuen StudierendenAnleihe 2022/32 (ISIN: DE000A30VTD2) mit einem Gesamtvolumen von bis zu 12 Mio. Euro ermöglicht. Der Emissionserlös soll teilweise zur vorzeitigen Ablösung der StudierendenAnleihe 2014/24 verwendet werden. Die neue zehnjährige Anleihe 2022/32 (ISIN: DE000A30VTD2) der StudierendenGesellschaft wird jährlich mit 4,25% p.a. verzinst und läuft bis zum 6. Oktober 2032. Die Anleihe kann ab einem Mindestbetrag von 1.000 Euro über die GLS Bank gezeichnet werden.
Hinweis: Lesen Sie dazu auch „Wir bieten ein echtes Impact-Investment mit einem bewährten und bis heute einzigartigem Geschäftsmodell“ – Interview mit Giulia Weiß und Nils Luerweg, StudierendenGesellschaft Witten/Herdecke e.V.
Anleihen Finder Redaktion.
Titelfoto: pixabay.com
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StudierendenAnleihe 2014/24 der StudierendenGesellschaft Witten/Herdecke e.V.
StudierendenAnleihe 2022/32 der StudierendenGesellschaft Witten/Herdecke e.V.
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