Steilmann SE: Mitteilung nach § 19 Abs. 1(c) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse

Donnerstag, 12. Mai 2016

Pressemitteilung der Steilmann SE:

Der Vorstand der Steilmann SE (ISIN DE000A14KR50) teilt im Hinblick auf die emittierte 6,75 % Anleihe von 2012-2017 (ISIN DE000A1PGWZ2) und im Hinblick auf eine diesbezügliche, etwaige umwandlungsrechtliche Mithaftung der STB Fashion Holding GmbH (Amtsgericht Bochum, HRB 15112) Folgendes mit:

Die Geschäftsführung der STB Fashion Holding GmbH hat soeben festgestellt, dass die STB Fashion Holding GmbH zahlungsunfähig ist. Die Geschäftsführung der STB Fashion Holding GmbH wird vor diesem Hintergrund unverzüglich einen entsprechenden Insolvenzantrag stellen.

Erläuternd teilt der Vorstand der Steilmann SE ferner mit:

Ursprünglich ist die 6,75 % Anleihe von 2012-2017 von der Steilmann-Boecker Fashion Point GmbH & Co. KG (Amtsgericht Bochum, HRA 5691) emittiert worden.

Die Steilmann-Boecker Fashion Point GmbH & Co. KG hat im September 2014 Teile ihres Vermögens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung zur Neugründung (§ 123 Abs. 3 Nr. 2 UmwG) auf die (dadurch neugegründete) STB Fashion Holding GmbH übertragen.

Rechtsnachfolgerin der Steilmann-Boecker Fashion Point GmbH & Co. KG wurde im August 2015 (im Wege der Anwachsung) die Steilmann SE. Im Zuge dessen ist die Steilmann-Boecker Fashion Point GmbH & Co. KG erloschen, und die Steilmann SE ist in alle Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit den durch die Steilmann-Boecker Fashion Point GmbH & Co. KG ausgegebenen Anleihen eingetreten.

Steilmann SE

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