Staatsanwaltliche Ermittlung gegen Organe der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG

Dienstag, 29. September 2015

Pressemitteilung der One Square Advisory Services GmbH:

Die One Square Advisory Services GmbH hatte die Anleihegläubiger bereits über die Einleitung staatsanwaltlicher Ermittlungen gegen Organe der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG informiert. Die Staatsanwaltschaft berücksichtigt Zeichnungen/Käufe der Anleihe bis zum 19. März 2014. Betroffene Anleihegläubiger, die ihre Unterlagen noch nicht übermittelt haben und vor/bis zu diesem Zeitpunkt Anleihen gezeichnet oder erworben haben, werden nochmals gebeten, der One Square Advisory Services GmbH die folgenden Dokumente/Unterlagen zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft zur Verfügung zu stellen, damit die Staatsanwaltschaft ihren Schaden ermitteln und feststellen kann

– Ihre Kontaktdaten: Name und Adresse
– Depotauszug zum Nachweis der Gläubigerstellung
– Nachweis über den Zeitpunkt des Kaufs und ggf. des Verkaufs (soweit Sie über diese Nachweise nicht mehr verfügen, wenden Sie sich bitte an Ihre depotführende Bank)
– Hintergrund der Anlageentscheidung (Prospekt oder anderweitige Empfehlung/Vermittlung)
– Anlageerwartung und ggf. Schaden

Eine Erfassung als Geschädigter im Rahmen des strafrechtlichen Verfahrens, ermöglicht Anleihegläubigern die Geltendmachung eines Schadenersatzes in einem zivilrechtlichen Schadenersatzprozess bereits im Strafverfahren (§§ 403ff. Strafprozessordnung), wenn der Beschuldigte der Verwirklichung eines entsprechenden Straftatbestands vom Gericht für schuldig befunden wird.

Die Stellung einer zusätzlichen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft ist dazu allerdings nicht erforderlich. Über den weiteren Verfahrensgang werden wir die für das Strafverfahren registrierten Geschädigten in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft regelmäßig informiere.

One Square Advisory Services GmbH

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