Spannung vor der zweiten Gläubigerversammlung: Kann Ekotechnika den geplanten Tausch von Minibonds in Aktien durchziehen oder gibt es zu viel Protest der Anleihe-Gläubiger?
Mit Spannung wird die zweite Anleihegläubiger-Versammlung der Ekotechnika-Anleihe 2013/18 am kommenden Mittwoch, den 06. Mai 2015, erwartet. Schon im Vorfeld scheinen einige Vertreter des Anleihekapitals mit den Vorschlägen der Anleihe-Schuldnerin Ekotechnika nicht einverstanden zu sein:
Aus Marktkreisen ist zu hören, dass einige Investoren das Restrukturierungs-Angebot mittels Debt-Equity-Swap ablehnen und einen Besserungsschein sowie ein wirtschaftlich sinnvolleres Konzept fordern. Das liege unter anderem daran, weil das Restrukturierungskonzept bereits mehrere Wochen vor dem IDW S6-Gutachten vorgelegen habe. Die Befürchtung sei, dass die Anleihegläubiger am Ende des Tages die Rechnung zahlen müssten. Das von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) erstellte Sanierungsgutachten nach IDW S6-Standard bescheinigt der Ekotechnika GmbH auf Grundlage der angestrebten Restrukturierung eine „grundsätzliche Sanierungsfähigkeit“.
Gegenantrag zur zweiten Gläubigerversammlung
Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner von der auf Kapitalanlage-, Wirtschafts- und Steuerrecht spezialisierten G&P Gloeckner.Fuhrmann.Nentwich. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist nach eigenen Angaben gegen das vorgeschlagene Restrukturierungskonzept und den Dept-Equity-Swap. Er hat daher am 27.04.2015 einen Gegenantrag zur Tagesordnung eingereicht.
Demnach sollen zunächst die Gläubiger entscheiden, welches Sanierungskonzept für die Restrukturierung der Emittentin am besten geeignet sei. Im Anschluss könne laut Gloeckner dann bewertet werden, durch welchen Kandidaten dieses Konzept bestmöglich begleitet und umgesetzt werden könne.
Anleihegläubiger der Ekotechnika GmbH haben die Möglichkeit, sich von Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner bei der zweiten Gläubigerversammlung am 06.05.2015 vertreten zu lassen.
Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger
Die Ekotechnika GmbH schlägt Ihren Anleihegläubigern die One Square Advisory Services GmbH aus München für die Position des gemeinsamen Vertreters vor, wie aus einem Brief an die Anleihe-Gläubiger hervorgeht.
Marius Hoerner, Portfoliomanager bei der HINKEL & CIE. Vermögensverwaltung AG meint in seinem Update zur Ekotechnika-Anleihe, dass der Markt sich aufgrund des Gutachtens Hoffnungen für Ekotechnika mache. Die Kursentwicklung deute laut Hoerner daraufhin, dass die schlimmsten Befürchtungen mittlerweile ausgeräumt seien. Details werde man aber erst nach der Gläubigerversammlung im Mai beurteilen können.
Die Ekotechnika GmbH hat ihrerseits mitgeteilt, dass sowohl die Stundung der Zinsansprüche als auch die Durchführung eines Dept-Equity-Swaps notwendige Maßnahmen seien, um eine geordnete Sanierung durchführen zu können. Anleihegläubiger sollen somit das in die Anleihe investierte Kapital von 60 Millionen Euro in voller Höhe in Aktien bzw. Eigenkapital wandeln (Debt-Equity-Swap).
Zinszahlungstermin am 10. Mai
Am 10.05.2015 steht für die Ekotechnika die Zinszahlung für die Anleihe in Höhe von 5,85 Millionen Euro an. Dass das Unternehmen die Zahlung leisten kann, gilt als sehr unwahrscheinlich. Die Emittentin hat daher einige Abstimmungspunkte zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung der zweiten Anleihegläubigerversammlung gesetzt.
Abstimmungspunkte
Ekotechnika will auf der Versammlung ihren Gläubigern folgende Punkte vorschlagen:
– Wahl eines Gemeinsamen Vertreters,
– Umwandlung der Anleiheforderungen in Anteile (Debt Equity Swap)
– Zinsstundungen und vorübergehender Ausschluss von Kündigungsrechten zur Umsetzung des Restrukturierungskonzepts und
– weitere Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters zur Umsetzung des Restrukturierungskonzepts.
Die genauen Tagesordnungspunkte und Beschlussvorschläge können in der Einladung zur Anleihegläubiger-Versammlung nachgelesen werden.
25 Prozent für Beschlussfähigkeit notwendig
Die zweite Anleihegläubiger-Versammlung für Anleger der Ekotechnika-Anleihe 2013/18 (ISIN DE000A1R1A18 / WKN: A1R1A1) findet in Walldorf statt. Die Anleihegläubiger der 9,75-prozentigen Ekotechnika-Unternehmensanleihe können ihr Stimmrecht entweder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten wahrnehmen. Die Versammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn mindestens 25 Prozent des ausstehenden Anleihe-Kapitals vertreten sind.
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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.
Foto: Carlos Gotay Martínez / flickr
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Anleihe der Ekotechnika GmbH 2013/2018
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