Solvesta AG: Emission einer weiteren Wandelanleihe über bis zu 1,245 Mio. EUR

Donnerstag, 28. April 2016

Pressemitteilung der Solvesta AG:

Der Vorstand der Solvesta AG (WKN: A12UKD, ISIN: DE000A12UKD1; Primärmarkt der Börse Düsseldorf) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, eine „Wandelanleihe 2016/2019 IV“ zu begeben. Diese vierte Anleihe der Solvesta AG hat ein Gesamtvolumen von bis zu 1.245.000 EUR, ihre Laufzeit endet spätestens mit Ablauf des 27.04.2019. Damit ist die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. November 2015 zur Emission von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 7,5 Mio. EUR bis auf einen zu vernachlässigende Restbetrag ausgeschöpft worden.

Die Wandelanleihe ist in bis zu 1.245 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je 1.000 EUR eingeteilt. Auch sie wird wie die vorherigen drei Fremdkapitalemissionen als Nullkupon-Anleihe in Höhe von bis zu 1.245.000 EUR ausgegeben. Die sich hieraus errechnende implizite Verzinsung der Wandelanleihe in Höhe von wiederum ca. 6,27% p.a. ist marktüblich.

Die bis zu 1.245 Teilschuldverschreibungen berechtigen zur Wandlung in neue Aktien der Solvesta AG. In bestimmten Fällen ist eine Pflichtwandlung der Wandelanleihe vorgesehen, zudem besitzt die Gesellschaft ein Tilgungswahlrecht am Ende der Laufzeit.

Der Wandlungspreis wird – für den Fall der Ausübung des Wandlungsrechts durch die Anleihegläubiger – auf 41,16 EUR je Stückaktie der Gesellschaft festgesetzt. Dadurch würden bis zu 30.247 neue Aktien der Solvesta AG entstehen. Dieser Wandlungspreis entspricht 120% des rechnerischen Durchschnitts der Schlusskurse der Aktien der Solvesta AG an der Börse Düsseldorf während der letzten zehn Börsenhandelstage (= 34,30 EUR) vor der heutigen Beschlussfassung des Vorstands.

Die Wandelanleihe wird gemäß dem Beschluss der vorgenannten Hauptversammlung der Solvesta AG vom 10.11.2015 unter Ausschluss des Bezugsrechts emittiert und soll ausgewählten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zum Erwerb angeboten werden. Zur Sicherung der Wandlungsrechte dient das von dieser Hauptversammlung beschlossene bedingte Kapital in Höhe von bis zu 250.000 EUR. Eine Börsennotierung der Wandelanleihe ist auch diesmal nicht vorgesehen.

Die Solvesta AG schließt die Fremdkapitalaufnahme mittels Wandelanleihen aus dieser Ermächtigung hiermit ab und wird sämtliche Emissionserlöse im Wesentlichen für weitere akquisitorische Maßnahmen sowie den Ausbau ihrer operativen Geschäftstätigkeit verwenden.

Solvesta AG

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