Solarworld AG erwartet Zustimmung der Anleihegläubiger zu Restrukturierungskonzept am 5. und 6. August 2013

Donnerstag, 11. Juli 2013

Pressemitteilung der SolarWorld AG:

– Zweite Gläubigerversammlung zum Restrukturierungskonzept der Anleihe
ISIN: XS0641270045 // WKN: A1H3W6 (2011/2016) am 5. August 2013 in Bonn

– Zweite Gläubigerversammlung zum Restrukturierungskonzept der Anleihe
ISIN: XS0478864225 // WKN A1CR73 (2010/2017) am 6. August 2013 in Bonn

Die SolarWorld AG wird die Gläubiger ihrer beiden Anleihen für den 5. bzw. 6. August 2013 zu zweiten Gläubigerversammlungen zur jeweils erneuten Beschlussfassung über ihr Restrukturierungskonzept einladen. Erwartungsgemäß konnten die ersten Gläubigerversammlungen der beiden Anleihen der SolarWorld AG, die am 8. bzw. 9. Juli stattfanden, keine Beschlüsse zum vorgeschlagenenen Restrukturierungskonzept der Gesellschaft fassen, weil auf den Versammlungen jeweils weniger als die erforderliche, hohe Mindestpräsenz von 50 Prozent des ausstehenden Anleihekapitals vertreten waren. Auf der Gläubigerversammlung ‚Restrukturierungskonzept‘ zur Anleihe 2011/2016 waren 21,93 Prozent vertreten. Die entsprechende Versammlung zur Anleihe 2010/2017 hatte eine Präsenz von 18,18 Prozent.

Gemäß § 15 Abs. 3 des Schuldverschreibungsgesetzes wird die SolarWorld AG deswegen nunmehr die zweiten Gläubigerversammlungen zum Restrukturierungskonzept einberufen. Für die zweiten Gläubigerversammlungen schreibt das Schuldverschreibungsgesetz ein Mindestpräsenzquorum von 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen zur Beschlussfassung des Restrukturierungskonzepts vor. Die Beschlüsse bedürfen einer Zustimmungsquote von 75 Prozent.

Viele institutionelle Anleger, die an den Versammlungen am 8. und 9. Juli nicht teilgenommen haben, kündigten an, dass sie bei den nachfolgenden Versammlungen ihre Stimmen abgeben werden.

‚Ich bin sicher, dass wir bei den Versammlungen im August sowohl die notwendige Mindestpräsenz als auch die Zustimmung der Anleihegläubiger zu unserem Restrukturierungskonzept erreichen werden,‘ erklärte Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck, Vorstandsvorsitzender der SolarWorld AG. ‚Nach dem von uns vorgeschlagenen Plan bekommen die Anleihegläubiger erheblich mehr heraus als im Falle eines Scheiterns der SolarWorld AG. Die Restrukturierung kann nur dann positiv und zu Gunsten der Anleihegläubiger ausfallen, wenn sie von ihrem Mitentscheidungsrecht Gebrauch machen. Ich bitte die Anleihegläubiger, sich zu den zweiten Gläubigerversammlungen im August anzumelden oder eine Vollmacht auszustellen‘, so Asbeck.

Die Einladungen zu den zweiten Gläubigerversammlungen sollen in Kürze im Bundesanzeiger sowie unter www.solarworld.de/glaeubigerversammlung veröffentlicht. Auf dieser Internetseite steht darüber hinaus ein Informationsmemorandum zur Verfügung, welches das Restrukturiungskonzept im Detail vorstellt. Anleihegläubiger haben zudem die Möglichkeit, auf der genannten Internetseite einen Newsletter zur regelmäßigen Information zu bestellen.

Wie bereits vermeldet, hatten die Gläubiger der beiden Anleihen auf weiteren Gläubigerversammlungen, die ebenfalls am 8. bzw. 9. Juli stattfanden, Herrn Rechtsanwalt Alexander Elsmann (für die Anleihe 2011/2016) und die G&P GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Frank Günther, (für die Anleihe 2010/2017) zu gemeinsamen Vertretern aller Anleihegläubiger mit den gesetzlich vorgesehenen Rechten bestellt.

SolarWorld AG

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