SLM Solutions Group AG: Laufzeit der Wandelanleihe 2017/22 (A2GSF5) soll um 2 Jahre verlängert werden

Mittwoch, 26. Januar 2022


Adhoc-Mitteilung der SLM Solutions Group AG:

SLM Solutions Group AG lädt die Inhaber der Wandelanleihe 2017/2022 zu einer Abstimmung ohne Versammlung über eine Verlängerung des Fälligkeitsdatums und eine Erhöhung des Zinssatzes für den Verlängerungszeitraum ein

Der Vorstand der SLM Solutions Group AG („SLM Solutions“ oder die „Gesellschaft“, ISIN DE000A111338 (Aktien), DE000A2GSF58 (Wandelschuldverschreibungen 2017/2022), DE000A289N86 (Wandelschuldverschreibungen 2020/2026) und DE000A3H3HP1 (Wandelschuldverschreibungen 2021/2026)) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Inhaber der von der Gesellschaft im Oktober 2017 begebenen EUR 58,5 Mio. 5,50% Wandelschuldverschreibungen (die „Wandelschuldverschreibungen 2017/2022“) zu einer Abstimmung ohne Versammlung einzuladen, um über eine Änderung der Anleihebedingungen der Wandelschuldverschreibungen 2017/2022 dahingehend zu beschließen, dass das Fälligkeitsdatum (derzeit 11. Oktober 2022) um zwei Jahre auf den 11. Oktober 2024 verlängert wird und im Gegenzug der Zinssatz für den Zeitraum der Verlängerung um 200 Basispunkte auf 7,50% erhöht wird. Eine solche Verlängerung des Fälligkeitsdatums würde der Gesellschaft zusätzliche Zeit für die Umsetzung einer langfristigen Refinanzierung der Wandelschuldverschreibungen 2017/2022 verschaffen. Die vorgeschlagenen Änderungen schließen aber auch die Möglichkeit für jeden Anleihegläubiger ein, während eines begrenzten Zeitraums nach Wirksamwerden der Änderungen der Anleihebedingungen die Rückzahlung aller oder eines Teils seiner Wandelschuldverschreibungen 2017/2022 am 11. Oktober 2022 zu verlangen. Die Gesellschaft wird zeitnah eine Aufforderung zur Stimmabgabe veröffentlichen, in der die vorgesehenen Änderungen dargestellt sind.

In einer heute zwischen der Gesellschaft sowie Elliott International L.P. („EILP“), The Liverpool Limited Partnership („Liverpool“) und Cornwall GmbH & Co. KG („Cornwall“) (die jeweils von Elliott Advisors (UK) Limited beraten werden) geschlossenen Vereinbarung haben sich EILP und Liverpool unter anderem verpflichtet, die vorgeschlagenen Änderungen mit allen derzeit von ihnen gehaltenen Wandelschuldverschreibungen 2017/2022 zu unterstützen und die vorgesehene Rückzahlungsoption nicht auszuüben, sofern diese in der Abstimmung ohne Versammlung beschlossen wird.

Darüber hinaus erwägt die Gesellschaft, im Laufe des Jahres eine Abstimmung der Inhaber ihrer Wandelschuldverschreibungen 2020/2026 durchzuführen zwecks Verzichts auf die aufschiebenden Bedingungen für das Angebot und die Ausgabe der Tranche III-Schuldverschreibungen in einem Nennbetrag von mindestens ca. EUR 30 Millionen. In der heute mit SLM Solutions geschlossenen Vereinbarung hat sich Cornwall vorbehaltlich bestimmter Bedingungen, von deren Erfüllung die Gesellschaft aus heutiger Sicht ausgeht, bereiterklärt, einen solchen Verzicht mit allen derzeit von Cornwall gehaltenen Wandelschuldverschreibungen 2020/2026 zu unterstützen. Cornwall hält derzeit mehr als 75% des Gesamtnennbetrags der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen 2020/2026. Falls eine solche Abstimmung in 2022 durchgeführt werden sollte, würde der Beschluss also mit der erforderlichen Mehrheit gefasst werden.

SLM Solutions Group AG

Foto: pixabay.com (Symbolbild)

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