Singulus Technologies AG: Kein Beschluss bei erster Gläubiger-Abstimmung – 2. AGV am 30. Mai 2023

Mittwoch, 10. Mai 2023


Pressemitteilung(en) der Singulus Technologies AG:

Keine Beschlussfähigkeit der Abstimmung ohne Versammlung

(Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN: DE000A2AA5H5 / WKN: A2AA5H)

Die von Dienstag, den 2. Mai 2023, um 0:00 Uhr (MESZ), bis Donnertag, den 4. Mai 2023, um 24:00 Uhr (MESZ)

gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG durchgeführte Abstimmung ohne Versammlung betreffend die EUR 12.000.000,00 Inhaber-Teilschuldverschreibungen, ISIN DE000A2AA5H5 / WKN A2AA5H (die „Schuldverschreibungen“) war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde.

Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und der Notar Dr. Olaf Gerber mit Amtssitz in Frankfurt am Main in seiner Eigenschaft als Abstimmungsleiter der Abstimmung ohne Versammlung werden deshalb alle Inhaberinnen und Inhaber der Schuldverschreibungen in Kürze zu einer zweiten Gläubigerversammlung am 30. Mai 2023 einladen.

Die Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung wird im Bundesanzeiger sowie auf der Homepage unter „https://www.singulus.com/de/glaeubigerversammlung/“ veröffentlicht werden.


SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung am 30. Mai 2023

(Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN DE000A2AA5H5, WKN A2AA5H)

  • Die Versammlung findet am 30. Mai 2023 um 13:00 Uhr (MESZ) in den Räumen des Hotel Le Méridien, Wiesenhüttenplatz 28-38, 60329 Frankfurt am Main (Raum Culture 1 & 2) statt
  • Anmeldung bis spätestens Samstag, den 27. Mai 2023, um 24.00 Uhr (MESZ) erforderlich

Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und der Notar Dr. Olaf Gerber mit Amtssitz in Frankfurt am Main in seiner Eigenschaft als Abstimmungsleiter der Abstimmung ohne Versammlung vom 2. Mai 2023 bis zum 4. Mai 2023 laden alle Inhaberinnen und Inhaber der SINGULUS-Anleihe (Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN DE000A2AA5H5, WKN A2AA5H) dazu ein, an der zweiten Gläubigerversammlung am 30. Mai 2023 teilzunehmen und von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Die Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde.

Die Versammlung findet am 30. Mai 2023 um 13:00 Uhr (MESZ) in den Räumen des Hotel Le Méridien, Wiesenhüttenplatz 28-38, 60329 Frankfurt am Main (Raum Culture 1 & 2) statt. Es besteht die Möglichkeit, sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen oder alternativ den Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu bevollmächtigen, der entsprechend Ihren ausdrücklichen Weisungen abstimmen wird.

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis spätestens 27. Mai 2023 bis 24.00 Uhr (MESZ) erforderlich. Die Einladung wird am 10. Mai 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist ab diesem Tag auch auf der Homepage unter https://www.singulus.com/de/glaeubigerversammlung/ abrufbar.

Musterformulare finden Sie auf der Homepage unter https://www.singulus.com/de/glaeubigerversammlung/ unter dem Abschnitt „Zweite Gläubigerversammlung am 30. Mai 2023“.

Singulus Technologies AG

Foto: Singulus Technologies AG

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