SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Aufnahme von Darlehen in Höhe von vier Millionen Euro geplant
Pressemitteilung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG:
SINGULUS TECHNOLOGIES meldet Maßnahme gemäß § 8 der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen DE000A2AA5H5/ WKN A2AA5H
Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) gibt bekannt, dass das Unternehmen gemäß
§ 8 der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen (ISIN DE000A2AA5H5/ WKN A2AA5H) im Gesamtnennbetrag von EUR 12.000.000,00 (in Worten: zwölf Millionen Euro) begeben am 22. Juli 2016 beabsichtigt, gegebenenfalls Finanzverbindlichkeiten in Höhe von bis zu EUR 4.000.000,00 in Form eines Darlehens aufzunehmen.
Gemäß § 8 (a) (iv) der Anleihebedingungen ist das Unternehmen verpflichtet, die Absicht der Aufnahme einer solchen Finanzverbindlichkeit mindestens zehn (10) Werktage vorher öffentlich per DGAP-Meldung bekannt zu machen.
SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Neue Aktien: WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5
Neue Schuldverschreibungen: WKN A2AA5H / ISIN DE000A2AA5H5
Foto: Singulus Technologies AG
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