Singulus Technologies AG: Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig
Pressemitteilung der Singulus Technologies AG:
Keine Beschlussfähigkeit der Abstimmung ohne Versammlung
Die von Mittwoch, den 07. April 2021, um 0:00 Uhr (MESZ), bis Freitag, den 09. April 2021, um 24:00 Uhr (MESZ) gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG durchgeführte Abstimmung ohne Versammlung betreffend die EUR 12.000.000,00 Inhaber-Teilschuldverschreibungen, ISIN DE000A2AA5H5 / WKN A2AA5H (die „Schuldverschreibungen“) war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde.
Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und der Notar Dr. Olaf Gerber mit Amtssitz in Frankfurt am Main als Abstimmungsleiter werden deshalb alle Inhaberinnen und Inhaber der Schuldverschreibungen in Kürze zu einer zweiten Gläubigerversammlung einladen.
Die Einladung wird im Bundesanzeiger und auf der Homepage www.singulus.de unter der Rubrik „Credit Relations“ veröffentlicht werden.
Singulus Technologies AG
Foto: Singulus Technologies AG
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