Shop Apotheke Europe N.V. begibt Wandelanleihe im Volumen von bis zu 225 Mio. Euro

Donnerstag, 14. Januar 2021


Adhoc-Mitteilung der Shop Apotheke Europe N.V.:

+++ UPDATE 14.53 Uhr +++ SHOP APOTHEKE EUROPE N.V. (die „Gesellschaft“) hat beschlossen, den Gesamtnennbetrag der heute angekündigten nicht nachrangigen, unbesicherten Wandelschuldverschreibungen (die „Wandelschuldverschreibungen“) aufgrund hoher Nachfrage zu erhöhen. Die Ausgabegröße der Wandelschuldverschreibungen wird nun erhöht auf einen Gesamtnennbetrag von EUR 225 Mio.

Pressemitteilung der Shop Apotheke Europe N.V.:

SHOP APOTHEKE EUROPE N.V. begibt Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 200 Mio.

  • Gesamtnennbetrag: EUR 200 Mio.
  • Kupon: 0,00 % p.a.
  • Wandlungsprämie: 40 % – 50 %
  • Laufzeit: Sieben Jahre
  • Der erzielte Nettoerlös soll für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden.

SHOP APOTHEKE EUROPE N.V. (die „Gesellschaft“) wird, vorbehaltlich eines Beschlusses des Vorstands der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft, nicht nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen (die „Wandelschuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von EUR 200 Mio. begeben. Die Wandelschuldverschreibungen werden in neue, auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft (die „Neuen Aktien“) oder in bestehende Aktien gleicher Gattung, die von der Gesellschaft als eigene Aktien gehalten werden, wandelbar sein (die Neuen Aktien zusammen mit diesen bestehenden Aktien die „Wandlungsaktien“). Die Gewährung von Wandlungsrechten auf Wandlungsaktien in Höhe von etwa 4,5 % – 4,8 % des derzeit ausgegebenen und ausstehenden Grundkapitals ist vorgesehen. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen und somit auch das Recht auf Bezug der Wandlungsaktien wird ausgeschlossen.

Die Wandelschuldverschreibungen mit einer Stückelung von je EUR 100.000 werden zu ihrem Nennbetrag begeben, und, sofern sie nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und eingezogen wurden, am 21. Januar 2028 zu ihrem Nennbetrag zurückgezahlt. Sie werden nicht periodisch verzinst. Die Wandelprämie wird voraussichtlich zwischen 40 % – 50 % über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft auf XETRA zwischen dem Handelsbeginn und der Preisfestsetzung am heutigen Handelstag liegen.

Der Vorstand der Gesellschaft wird voraussichtlich am Nachmittag mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Begebung beschließen. Die endgültigen Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages durch eine Pressemitteilung bekannt gegeben und der Valutatag wird voraussichtlich am oder um den 21. Januar 2021 sein.

Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, die noch ausstehenden Wandelschuldverschreibungen vollständig, aber nicht teilweise, zu ihrem Nennbetrag gemäß den Anleihebedingungen (i) an oder nach dem 10. März 2025, wenn der Kurs der Aktie der Gesellschaft 130 % des dann geltenden Wandlungspreises während eines bestimmten Zeitraums übersteigt oder (ii) wenn 15 % oder weniger des gesamten Nennbetrags der Wandelschuldverschreibungen ausstehen, zurückzuzahlen. Die Inhaber der Wandelschuldverschreibung haben das Recht, am fünften Jahrestag der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen eine vorzeitige Rückzahlung ihrer Wandelschuldverschreibung zu ihrem Nennbetrag zu verlangen.

Sofern nicht zuvor zurückgezahlt oder gekauft und eingezogen, werden die Wandelschuldverschreibungen nach Wahl des Inhabers in Wandlungsaktien gewandelt.

Die Gesellschaft ist berechtigt, im Falle einer Wandlung eine Barzahlung vorzunehmen, statt Wandlungsaktien zu liefern, wenn und soweit sie am Liefertag nicht in der Lage ist, börsennotierte Aktien an die Anleihegläubiger zu liefern.

Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, ihre Verpflichtung zur Rückzahlung der Wandelschuldverschreibungen durch die Lieferung von Wandlungsaktien und ggf. die Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrags zu erfüllen.

Die Gesellschaft beabsichtigt, die Wandelschuldverschreibungen innerhalb von zwei Wochen nach dem Valutatag in den Handel im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse einbeziehen zu lassen.

Die Gesellschaft plant, den Nettoerlös für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.

Die Wandelschuldverschreibung wird in einem beschleunigten Bookbuilding-Verfahren nur institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten unter Berufung auf Regulation S (Kategorie 1) gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung sowie außerhalb Australiens, Japans, Südafrika und jeder anderen Jurisdiktion, in der das Anbieten oder Verkaufen der Wandelschuldverschreibung nach geltendem Recht verboten wäre, angeboten. In Kanada wird das Angebot nur an institutionelle Investoren in Ontario, Québec, Britisch-Kolumbien oder Alberta gerichtet, welche nach anwendbaren kanadischen Wertpapiergesetzen gleichzeitig akkreditierte Investoren und kanadische zugelassene Investoren sind.

Gemäß den Bedingungen des Angebots der Wandelschuldverschreibungen wird sich die Gesellschaft verpflichten, während einer Lock-up Periode, die 90 Kalendertage nach dem Valutatag endet, vorbehaltlich bestimmter üblicher Ausnahmen, keine Wertpapiere zu verkaufen, die den Wandelschuldverschreibungen oder den Aktien der Gesellschaft im Wesentlichen ähnlich sind.

Shop Apotheke Europe N.V.

Foto: pixabay.com

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