SeniVita Sozial gGmbH zahlt erste Teilrate von 2% der Genussschein-Vergütung für 2017

Adhoc-Mitteilung der SeniVita Sozial gGmbH:
SeniVita Sozial gGmbH nimmt Zahlung der Genussschein-Vergütung wieder auf – Erste Teilzahlung von 2 Prozent erfolgt Ende Juni – Weitere Nachzahlungen im weiteren Jahresverlauf vorgesehen
Die SeniVita Sozial gGmbH kann die bislang aufgeschobenen Zahlungen der Genussschein-Vergütungen wieder aufnehmen, da nun die Voraussetzungen dafür wieder gegeben sind. Bis Ende Juni 2019 (zum 28. Juni) erfolgt eine erste Teilzahlung der nachzuholenden Genussscheinvergütung (für 2017) in Höhe von 2,0 Prozent. Weitere Nachzahlungen sollen bis Ende des Jahres geleistet werden.
Die Zahlung der am 27. Mai 2019 für 2018 fälligen Genussscheinvergütung kann und darf erst dann erfolgen, wenn die Nachzahlungen für 2017 in vollem Umfang geleistet sind.
SeniVita Sozial gGmbH
GENUSSSCHEIN CHECK: Der im Mai 2014 emittierte SeniVita-Genussschein wird jährlich mit 7,00% fest und 1,00 Prozent variabel verzinst. Das maximale Gesamtvolumen des SeniVita-Genussscheins (WKN: A1XFUZ) beträgt 25 Millionen Euro, Fälligkeitstermin war am 27. Mai 2019.
Foto: pixabay.com
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SeniVita Sozial gGmbH Genussrecht 2014/19
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