SeniVita Social Estate AG unterstützt Vorschlag der Gläubigerseite

Mittwoch, 4. März 2020


Die SeniVita Social Estate AG (SSE AG) hat sich mit dem Gläubiger FINEXIS S.A. (Verwaltungsgesellschaft des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS) sowie mit dem designierten gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger Gustav Meyer zu Schwabedissen (mzs Rechtsanwälte) auf Änderungen beim Vorschlag für die Modifikation der Bedingungen der Wandelanleihe 2015/20 (ISIN: DE000A13SHL2) geeinigt.

Diese Änderungen (hier einzusehen) beinhalten laut SSE AG im Kern die Stärkung der Zustimmungs- und Kontrollrechte des gemeinsamen Vertreters vor, insbesondere bei der Verwaltung und Verwertung von Sicherheiten aus dem Grundvermögen der SeniVita-Gruppe. Den Antrag der FINEXIS S.A. zur Änderung der Beschlussvorlagen, der in enger Abstimmung mit Herrn Meyer zu Schwabedissen gestellt wurde, wird die Gesellschaft nach der erzielten Einigung unterstützen.

HINWEIS: Lesen Sie dazu auch: „Gläubiger müssen Sanierungskonzept mittragen“ – Gustav Mayer zu Schwabedissen im Gespräch

Abstimmung ohne Versammlung ab dem 07. März 2020

Die SSE AG ruft die Anleger ihrer Wandelanleihe zu einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 7. März 2020 ab 0:00 Uhr (MEZ) bis 10. März 2020 um 24:00 Uhr (MEZ) auf.

Vorgeschlagen wird unter anderem, die Laufzeit der SSE-Wandelanleihe 2015/20 (ISIN: DE000A13SHL2), die am 12. Mai 2020 zur Rückzahlung fällig wird, um 5 Jahre bis zum 11. Mai 2025 zu verlängern. Als gemeinsamer Vertreter wird Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen vorgeschlagen. Zum Abstimmungsleiter wurde Herr Notar Dr. Jochen N. Schlotter, Frankfurt am Main, bestimmt.

INFO: Die Aufforderung zur Stimmabgabe sowie alle Formulare zur Ausübung des Stimmrechts bzw. der Bevollmächtigung eines Vertreter finden Sie hier

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: SeniVita Social Estate AG

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SeniVita Social Estate AG Wandelanleihe 2015/20

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