SeniVita: Einigung über Sanierungskonzept der SeniVita Social Care GmbH

Freitag, 12. Mai 2017
SeniVita Sozial gGmbH platziert insgesamt 21 Millionen Euro per Genussschein – Börsenhandel ab morgen, Dienstag, den 27. Mai 2014

Pressemitteilung der SeniVita Sozial gGmbH:

SeniVita Social Care GmbH erzielt Einigung mit Betriebsrat und Gewerkschaft ver.di über Sanierungskonzept

Defizitär arbeitende Sparte Hauswirtschaft wird geschlossen – Stärkung der Pflege nach Konzept AltenPflege 5.0

Ausgliederung von ca. 160 Arbeitsplätzen – Umschulungen zu Pflegekräften – Jobangebote für freizusetzende Arbeitskräfte – Kostenentlastung über 2,5 Mio. Euro

Die SeniVita Social Care GmbH (SSC) hat mit dem Gesamtbetriebsrat und der Gewerkschaft ver.di. eine Einigung über das Sanierungskonzept für die auf Pflegedienstleistungen und den Betrieb von Pflegeeinrichtungen spezialisierte gemeinnützige Gesellschaft erzielt. Ein entsprechender Interessenausgleich wurde jetzt unterzeichnet. Das Sanierungskonzept sieht die Schließung der defizitär arbeitenden Sparte Hauswirtschaft bei einer gleichzeitigen Stärkung der ambulanten Pflege nach dem Konzept AltenPflege 5.0 vor. In diesem Zusammenhang werden rund 160 Arbeitsplätze ausgegliedert. In Gesprächen mit Kooperationsunternehmen hat SeniVita darüber hinaus bereits erreicht, dass sich bisherige Mitarbeiter bevorzugt auf rund 150 freie Arbeitsplätze mit ähnlichem Stellenprofil bewerben können. Darüber hinaus sind Umschulungen zu Pflegefachkräften und -hilfskräften vorgesehen. Die Sanierung der SSC, die auch eine deutliche Absenkung der Sachkosten vorsieht, soll im dritten Quartal 2017 abgeschlossen sein und dem Unternehmen insgesamt Einsparungen von über 2,5 Mio. Euro ermöglichen.

Der Umbau der SSC ist notwendig geworden, weil eine eigene Hauswirtschaft in der bisherigen Form nicht mehr den betrieblichen Erfordernissen entspricht. Für Einrichtungen nach dem Konzept der AltenPflege 5.0, das im Wesentlichen eine Stärkung der ambulanten Pflege vorsieht wie sie durch das Pflegestärkungsgesetz vorgegeben ist, ist ein eigenes Hauswirtschaftsteam obsolet geworden. Dadurch fallen Beschäftigungen (meist Teilzeit) in den Bereichen Reinigung und Küche weg.

„Der Umbau unseres Pflegesystems in Deutschland nach dem Grundsatz ambulant vor stationär hat weitreichende Konsequenzen für uns als Betreiber. Wir müssen uns dieser Herausforderung stellen und das tun wir bei der SSC, indem wir unseren Kernbereich Pflege stärken und uns gleichzeitig aus den Tätigkeitsbereichen zurückziehen, die andere kostengünstiger darstellen können. In diesem Umstrukturierungsprozess sind wir jetzt. Wir versuchen dies in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat so sozial wie möglich zu gestalten und die Auswirkungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst gering zu halten. Mit der jetzt erzielten Einigung mit dem Gesamtbetriebsrat und ver.di über einen Interessenausgleich werden wir nicht nur unserer Verantwortung für das Gesamtunternehmen, sondern auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerecht, die jahrelang sehr gute Arbeit geleistet haben“, fasst SeniVita Gründer Dr. Horst Wiesent zusammen.

Durch die Umsetzung des Sanierungskonzepts wird die gemeinnützige SSC, eine 100prozentige Tochter der SeniVita Sozial gGmbH, nicht nur jährlich um einen einstelligen Millionenbetrag entlastet, sondern vor allem die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens langfristig gesichert.  „Wir sehen aufgrund der eingeleiteten Optimierungsmaßnahmen und des steigenden Bedarfs an altersgerechten Pflege- und Wohnangeboten gute Zukunftsperspektiven. Damit auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Pflege davon profitieren, wollen wir daher auch schnellstmöglich, voraussichtlich noch im dritten Quartal 2017, einen Haustarifvertrag abschließen. Auch hier sind wir in Gesprächen mit dem Gesamtbetriebsrat und ver.di bereits gut vorangekommen“, so Dr. Horst Wiesent.

Positive Effekte der Sanierung der SSC sollen sich bereits in der zweiten Jahreshälfte 2017 zeigen.

SeniVita Sozial gGmbH

GENUSSSCHEIN CHECK: Der im Mai 2014 emittierte SeniVita-Genussschein (WKN: A1XFUZ) wird normalerweise jährlich mit 7,00 Prozent fest und 1,00 Prozent variabel verzinst. Bislang erhielten die Investoren stets die volle Verzinzung in Höhe von 8,00 Prozent. Das maximale Gesamtvolumen beträgt 25 Millionen Euro, Fälligkeitstermin ist am 27. Mai 2019. Aktuell liegt der Kurswert bei 77,75 Prozent (Stand: 12.05.2017).

Foto: SeniVita Sozial gGmbH

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SeniVita Sozial gGmbH Genussrecht 2014/19

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