SdK vertritt Anleiheinhaber der Solen AG

Dienstag, 2. Juli 2013

Pressemitteilung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. :

Die Solen AG (vormals Payom Solar AG) ist ein herstellerunabhängiger Systemanbieter von Solaranlagen. Die Gesellschaft befindet sich nach einem gescheiterten Sanierungsversuch mittlerweile im vorläufigen Insolvenzverfahren. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Heinrich Stellmach aus Osnabrück bestellt.

Die Gesellschaft hatte im Jahr 2011 eine mit 7,50 % p.a. verzinste und am 8. April 2016 fällige Anleihe begeben (WKN A1H3M9). Nach einem gescheiterten Sanierungsversuch wurden die zum 8. April 2013 fälligen Anleihezinsen nicht bezahlt. Am 22. April 2013 wurde schließlich vom Insolvenzgericht Meppen die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (9 IN 74/13).

Auf die Anleihen ist das Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) 2009 anwendbar. Dieses sieht unter anderem vor, dass das Insolvenzgericht nach Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens eine Gläubigerversammlung einzuberufen hat. In dieser sollen die Anleihegläubiger über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters beschließen, der die Interessen der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren vertritt.

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) bietet betroffenen Anleiheinhabern an, diese durch einen kostenlosen Newsletter über den Fortgang des Insolvenzverfahrens zu informieren. Ferner bietet die SdK Anleiheinhabern, die nicht selbst an den kommenden Gläubigerversammlungen teilnehmen können, eine kostenlose Vertretung an. Zudem wurde von Seiten der SdK bereits eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung von eventuellen Schadensersatzansprüchen gegen Dritte beauftragt.

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

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