SdK und paragon einigen sich bzgl. Anleihe-Anpassungen – Info-Call am 15.12.25 um 10 Uhr

Montag, 15. Dezember 2025


Mitteilung der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.:

SdK erzielt Einigung mit Paragon über Bedingungen der beabsichtigten Laufzeitverlängerung der Anleihe
SdK stimmt Bedingungen für Laufzeitverlängerung gegen Gewährung von weiteren Zugeständnissen zu

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) erzielte nach intensiven Verhandlungen mit der paragon GmbH & Co. KGaA („Paragon“) eine Einigung über die Bedingungen für eine von den Anleiheinhabern noch zu beschließende weitere Laufzeitverlängerung der von der Paragon emittierten Anleihe 2017/2027 (ISIN: DE000A2GSB86 / WKN: A2GSB8). Die Gesellschaft hatte zuvor die Anleiheinhaber zu einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 27.11.2025 bis zum 29.11.2025 eingeladen, um über eine Laufzeitverlängerung und weitere Anpassungen der Anleihebedingungen abzustimmen. Die Versammlung war aufgrund einer zu geringen Präsenz nicht beschlussfähig. Die Anleiheinhaber sind daraufhin zu einer Präsenzversammlung am 19. Dezember 2025 nach Delbrück eingeladen worden, um über Anpassungen abzustimmen. Die SdK hatte sich zuvor gegen eine Laufzeitverlängerung ohne entsprechende weitere Anpassungen zu Gunsten der Anleiheinhaber ausgesprochen. Nach intensiven Gesprächen zwischen der Gesellschaft, der SdK und einzelnen Anleiheinhabern konnte nun eine Einigung erzielt werden.

Neben der bereits von der Paragon angebotenen Anpassungen zu Gunsten der Anleiheinhaber, wie die unbedingten und unwiderruflichen Garantien der paragon movasys GmbH und der paragon electronic GmbH bzgl. der Zahlung der von der Paragon zahlbaren Kapitalia und eines Eigenbeitrages des Gründers und CEO/Geschäftsführers der paragon, Klaus Dieter Frers, sollen die Anleiheinhaber darüber hinaus eine zusätzlich PIK-Zinszahlung in Höhe von 15 % zum neuen Laufzeitende der Anleihe im Juli 2031 erhalten. Ferner verpflichtet sich die Gesellschaft, ab Juli 2026 einen Anleiherückkauf mit einem Volumen von 2 Mio. Euro durchzuführen. Der Geschäftsführer Klaus Dieter Frers verzichtet zudem auch für 2026 (wie bereits in den Jahren 2023 bis 2025) auf wesentliche Vergütungsbestandteile. Die variablen Vergütungen von Herrn Frers für die Geschäftsjahre 2027 bis 2030 dürfen jeweils erst dann ausgezahlt werden, wenn die Zinsen auf die Schuldverschreibungen zu dem auf das jeweilige Geschäftsjahr, in dem die variable Vergütung erdient worden ist, folgenden 2. Zinszahlungstag, mithin dem 5. Juli 2028 im Hinblick auf die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2027, dem 5. Juli 2029 im Hinblick auf die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2028, usw., vollständig von der Emittentin gezahlt worden sind.

Informationsveranstaltung am 15. Dezember 2025 um 10:00 Uhr

Die SdK wird am Montag, den 15. Dezember 2025, um 10:00 Uhr eine virtuelle Informationsveranstaltung für betroffene Anleiheinhaber durchführen, um die Details der Einigung zu erläutern. Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Paragon, Herr Klaus Dieter Frers, wird daran ebenso teilnehmen. Interessierte Anleiheinhaber können sich unter www.sdk.org/informationsveranstaltung für eine Teilnahme registrieren.   

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält eine Aktie und eine Anleihe der Emittentin!

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: paragon GmbH & Co. KGaA

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Unternehmensanleihe der paragon Aktiengesellschaft 2017/2027

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