SdK ruft Anleiheinhaber der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zur Interessensbündelung auf

Donnerstag, 14. Juli 2022


Pressemitteilung der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.:

SdK ruft Anleiheinhaber der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zur Interessensbündelung auf

Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger legt Mandat nieder / Anleiheinhaber sollen Kündigungsverzicht erklären

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG („Singulus“) hat aufgrund zahlreicher Schwierigkeiten in der Vergangenheit die Unternehmensanleihe A2AA5H (ISIN: DE000A2AA5H5) mit einem Nominalwert von 12 Mio. Euro zuletzt am 06.05.2021 bis zum 22.07.2026 verlängert. Die Anleihe könnte in Kürze durch die Anleihegläubiger außerordentlich gekündigt werden, nachdem die Gesellschaft nach wie vor keinen testierten Jahresabschluss für das Jahr 2020 vorgelegt hat. Damit droht innerhalb eines Monats die sofortige Rückzahlung der Anleihe in Höhe von 12 Mio. Euro zzgl. aufgelaufener Zinsen, was aus unserer Sicht die Finanzlage des Unternehmens dramatisch verschlechtern würde.

Am 12.07.2022 hat die C&P Treuhand- und Beratungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Funktion als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger dem Unternehmen durch ihren rechtlichen Vertreter Herrn Harald Busch, WP StB, mitgeteilt, dass der gemeinsame Vertreter sein Mandat mit sofortiger Wirkung niederlegt. Der gemeinsame Vertreter begründet den Schritt gegenüber der Gesellschaft mit einem bisher nicht erkennbaren formalen Interessenskonflikt. Die Gesellschaft hat darauffolgend angekündigt, kurzfristig eine Gläubigerversammlung einzuberufen. Die Tagesordnung soll unter anderem die Wahl eines neuen gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger vorsehen. Ferner sollen die Anleihebedingungen dahingehend geändert werden, dass die Anleihegläubiger temporär über einen Zeitraum von neun Monaten auf das Kündigungsrecht wegen der bislang unterbliebenen Veröffentlichung der testierten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 verzichtet wird, enthalten.

Die SdK begleitet die Geschehnisse rund um Singulus bereits seit 2015. Im Rahmen der Verlängerung der Anleihe in 2021 haben wir die Lage der Gesellschaft sehr negativ bewertet. Es war nicht erkennbar, wie die Umsatzerlöse gesteigert werden sollen oder die Gesellschaft mittelfristig Gewinne erzielen kann. Insbesondere wurde auch kein stichhaltiges Sanierungsgutachten vorgelegt, aus dem die beabsichtigten Maßnahmen erkennbar gewesen wären. Vor diesem Hintergrund ist uns weiterhin unklar, wie die Gesellschaft die Verbindlichkeiten aus der Anleihe zukünftig bedienen möchte. Aus unserer Sicht sind zahlreiche Fragen offen und müssen umfassend geklärt werden. Auch erscheint aus Sicht der SdK Aufklärung darüber nötig, welcher Interessenskonflikt genau beim bisherigen gemeinsamen Vertreter vorlag, der angeblich erst jetzt erkennbar war. Zudem hat der größte Anleiheinhaber, der rund 26% der Anleihen hält, nach Angaben der Gesellschaft bereits schriftlich gegenüber der Gesellschaft auf eine Ausübung seiner Kündigungsrechte verzichtet und mitgeteilt, die Beschlussfassung in der Gläubigerversammlung zu unterstützen. Aus Sicht der SdK erscheint aber ein Verzicht auf die Kündigungsrechte nur dann sinnvoll, sofern die Gesellschaft erläutern kann, wie das Geschäftsmodell nachhaltig profitabel werden soll.

Vor diesem Hintergrund sollten sich die betroffenen Anleiheinhaber organisieren. Die SdK bietet für künftige Versammlungen eine kostenlose Stimmrechtsvertretung an. Eine entsprechende Vollmacht kann unter www.sdk.org/singulus abgerufen werden. Für weitere Informationen zum Verfahren können sich betroffene Anleger ebenfalls unter www.sdk.org/singulus zu einem kostenlosen Newsletter anmelden.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK darüber hinaus für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Foto: Singulus Technologies AG

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