SdK richtet sich an Anleihegläubiger der LR Health & Beauty SE
Mitteilung der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.:
SdK ruft Anleiheinhaber der LR Health & Beauty SE zur Interessensbündelung auf
Die LR Health & Beauty SE hat die Inhaber der Anleihe 2024/2028 (WKN: A3513A | ISIN: NO0013149658) darüber informiert, dass der Vorstand der Gesellschaft beabsichtigt, Gespräche mit Gläubigern der Anleihe 2024/2028 zur vorsorglichen Beschlussfassung über einen Verzicht auf die Erfüllung des Leverage Covenants zum 30. September 2025 zu führen. Ziel der Gespräche ist es, die entsprechenden Leverage Covenants in den Anleihebedingungen im Rahmen einer noch einzuberufenden Gläubigerversammlung anzupassen. Die Anpassung der Leverage Covenants ist notwendig, da sich das operative Ergebnis der Gesellschaft zum 30.09.2025 schlechter als ursprünglich geplant entwickelt hat.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Betroffene Anleger sollten sich daher unter www.sdk.org/lrhealth für einen kostenlosen Newsletter registrieren, um von der SdK über die weiteren Entwicklungen informiert zu werden. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.orgoder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin LR Health & Beauty SE!
Foto: pixabay.com
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