SdK rät Photon Energy-Anleihegläubigern zur Interessensbündelung
Mitteilung der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.:
SdK ruft Anleiheinhaber der Photon Energy N.V. zur Interessensbündelung auf
Die Photon Energy N.V. hat am 23.02.2026 bekannt gegeben, dass für die 6,5%-Anleihe 2021/2027 (ISIN: DE000A3KWKY4; WKN: A3KWKY) mit einem ausstehenden Nominalvolumen in Höhe von 80 Mio. Euro die im Februar 2026 fällige quartalsweise Kuponzahlung in Höhe von 1,28 Mio. Euro verschoben wurde. Bis heute erfolgten weder Zinszahlung noch weitere Informationen von Seiten der Emittentin.
Um eine bestmögliche Wahrung der Interessen der Anleiheinhaber gewährleisten zu können, rät die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. den Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln. Die SdK hat hierzu eine Interessensgemeinschaft gegründet, der sich interessierte Anleiheinhaber anschließen können. Die SdK wird die Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung anstreben, auf der die Emittentin die Anleiheinhaber über den aktuellen Sachstand informieren kann und die Anleihegläubiger über das weitere Vorgehen beschließen können. Die Anleiheinhaber können sich unter www.sdk.org/photonfür einen kostenlosen Newsletter registrieren.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 09.06.2026
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Foto: Photon Energy N.V. (Symbolbild)
Anleihen Finder Datenbank
Unternehmensanleihe der Photon Energy N.V. 2021/27
Unternehmensanleihe der Photon Energy N.V. 2017/22 (getilgt)
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