SdK rät Anleiheinhabern von Quant.Capital zur Interessensbündelung

Montag, 14. November 2022


Mitteilung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.:

SdK ruft Anleiheinhaber der Quant.Capital GmbH & Co. KG zur Interessensbündelung auf

Die Quant.Capital GmbH & Co. KG, ein Finanzanlagevermittler mit Sitz in Düsseldorf, hat am 06.10.2022 mitgeteilt, dass vonseiten eines Dritten ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Düsseldorf gestellt wurde.

Hintergrund des Insolvenzantrags sind Zahlungsrückstände der Gesellschaft, die dadurch angeblich dadurch entstanden sind, dass verbindliche Finanzierungszusagen von Investoren gegenüber der Gesellschaft entgegen den Erwartungen der Geschäftsführung noch nicht erfüllt wurden. Die Geschäftsführung gehe aber weiter davon aus, dass diese Zusagen kurzfristig erfüllt werden.

Die Gesellschaft hat eine Anleihe 2020/2026 (WKN: A3H2V4 / ISIN: DE000A3H2V43) mit einem Nominalwert von 8 Mio. Euro und einem Zinssatz von 7,5% p.a. emittiert. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat am 16.08.2022 mitgeteilt, dass der Handel mit Ablauf des 27.09.2022 eingestellt wird. Seitdem ist die Anleihe nicht mehr handelbar.

Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 11.11.2022 (Aktenzeichen: 500 IN 115/22) angeordnet, dass Herr Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wird. Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Schuldnern der Gesellschaft wird verboten, an die Gesellschaft zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Aus Sicht der SdK werfen die Geschehnisse rund um die Gesellschaft erhebliche Fragen auf. Das vom Amtsgericht auferlegte allgemeine Verfügungsverbot bietet aus unserer Sicht bereits erheblichen Anlass zur Sorge. Solche Maßnahmen erfolgen regelmäßig dann, wenn seitens des Amtsgerichts die Besorgnis besteht, dass Vermögenswerte unrechtmäßig aus dem Unternehmen gezogen werden. Auch die bisherige Informationspolitik der Gesellschaft ist aus unserer Sicht mangelhaft. Es besteht massiver Aufklärungsbedarf, sowohl hinsichtlich des eigentlichen Geschäftsmodells als auch bzgl. des Verbleibes der Investorengelder. Insbesondere benötigen die Anleiheinhaber als wohl relativ kleine Gläubigergruppe eine sachgerechte und effektive Interessensvertretung.

Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter www.sdk.org/quant-capital für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten.

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.:

Foto: pixabay.com

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