Schneekoppe: Anleihegläubigerversammlung gescheitert – Kein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger gewählt – Nächste Gläubigerversammlung am 22. Januar – Anlegerschützer raten Gäubigern, sich zu organisieren

Mittwoch, 10. Dezember 2014

Auf der Anleihegläubigerversammlung der Schneekoppe GmbH am 8. Dezember 2014 konnte kein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger gewählt werden. Das geht aus einem „offenen Schreiben an die Inhaber der Schuldverschreibungen der Schneekoppe GmbH“ von Schneekoppe-Geschäftsführer Markus Klein und Sanierungsgeschäftsführer Andreas Liebaug hervor.

Laut Beobachtern war die Mehrheit der anwesenden Anleihegläubiger gegen die Wahl des einzigen Kandidaten, Frank Günther von der One Square Advisory Services GmbH.

Frank Günther hatte im Vorfeld während des Sanierungsverfahrens „die wirtschaftlichen Interessen der Anleihegläubiger wahrnehmen“ wollen, hieß es in einem früheren offenen Schreiben an die Anleihegläubiger.

Anlegerschützer raten den Anleihegläubigern der Schneeekoppe GmbH jetzt dazu, sich zu organisieren und auf der zweiten Anleihegläubigerversammlung am 22. Januar 2015 einen gemeinsamen Vertreter zu wählen. Als Einzelkämpfer hätte man geringe Aussichten auf erfolgreiche Verhandlungen.

Anleihegläubersammlung am 22.o1.2015

Die Schneekoppe-Geschäftsführung weist darauf hin, dass jeder einzelne Anleihegläubiger jetzt die Möglichkeit habe, seine Rechte im laufenden Eigenverwaltungsverfahren selbst geltend zu machen. Er könne „insbesondere seine Forderungen bei dem eingesetzten Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster selbst zur Insolvenztabelle anmelden sowie an Gläubigerversammlungen teilnehmen und abstimmen“, steht im offenen Schreiben an die Schneekoppe-Gläubiger.

Bei der Gläubigerversammlung am 22. Januar 2015 handele es sich um einen so genannten Berichts- und Prüfungstermin, bei dem die Schneekoppe-Geschäftsführung über den Verlauf des Sanierungsverfahrens und den aktuellen Stand der Dinge berichten wolle. Ebenso finde eine Prüfung der angemeldeten Insolvenzforderungen statt.

Aus dem aktuellen offenen Schreiben der Schneekoppe GmbH geht auch hervor, dass die Schneekoppe-Geschäftsführung „den Insolvenzplan im November fristgerecht beim zuständigen Amtsgericht Tostedt eingereicht“ habe. Das Gericht prüfe derzeit den Plan. Sowohl der Gläubigerausschuss als auch Rechtsanwalt Dr. Malte Köster als Sachwalter würden dem Insolvenzrichter zu dem Plan entsprechende Stellungnahmen vorlegen.

Anleihen Finder Redaktion

Foto: Schneekoppe GmbH

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Schneekoppe 2010/2015

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