Schlote strebt Sanierung nach StaRUG an
StaRUG – die Schlote Holding GmbH strebt ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) an. Das teilte der Automobilzulieferer am Abend via Adhoc-Meldung mit. Demnach werde das Schlote-Management das StaRUG beim Amtsgericht Hannover anzeigen, da die bisherigen Verhandlungen über alternative Lösungen zu keinem Ergebnis geführt hätten. Die geplante Sanierung bezieht sich ausschließlich auf die Finanzierungssituation der Schlote Holding GmbH. Der Geschäftsbetrieb des Schlote-Konzerns soll unverändert fortgeführt werden, Ausnahmen seien die Tochtergesellschaften Schlote GmbH & Co. KG und Schlote Saar GmbH.
Anleihegläubiger-Beschlüsse werden nicht umgesetzt
Infolge der Anzeige des Restrukturierungsvorhabens nach dem StaRUG werden die Beschlüsse der 2. Gläubigerversammlung der Schlote-Anleihe 2019/24 (ISIN: DE000A2YN256) vom 21. Mai 2024 (Laufzeit-Verlängerung der Anleihe bis 2029, Teilrückzahlungen, Herabsetzung des Anleihe-Kapitals, u.a.) nicht mehr umgesetzt werden und es wird somit auch keine Auszahlung der Teilnahmevergütungen an Anleihegläubiger erfolgen. Der von der 2. Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024 gewählte Gemeinsame Vertreter, Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, der auch Vorstandsmitglied der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ist, wird allein berechtigt sowie verpflichtet sein, die Rechte der Anleihegläubiger in deren Interesse im Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG geltend zu machen.
Anleihen Finder Redaktion.
Foto: pixabay.com (Symbolbild)
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