SANHA erklärt Hintergründe zur Laufzeit-Verlängerung – Creditreform stuft Rating von „B-“ auf „C“ (watch) herab

Freitag, 23. Juni 2017


Die SANHA GmbH & Co. KG hat auf ihrer Webseite ein FAQ zur geplanten Verlängerung der Anleihen-Laufzeit eingestellt, um so die wichtigsten Fragen von SANHA-Anleihegläubigern, die auch die Anleihen Finder Redaktion erreicht haben, zu beantworten. Die SANHA-Anleihe notiert aktuell bei 67 Prozent und somit gut zehn Prozentpunkte unter dem Niveau vor der Veröffentlichung der Verlängerungspläne.

Unterdessen hat die Creditreform Rating AG das Unternehmensrating der SANHA GmbH & Co. KG von „B-“ auf „C“ (watch) herabgestuft. Grund für das Downgrade ist die Pressemitteilung des Unternehmens vom 19.06.2017, in der die Pläne zu Laufzeitverlängerung der Anleihe 2013/18 (WKN A1TNA7) ankündigt wurden. Über die Pläne soll eine Gläubigerabstimmungen ohne Versammlung im Zeitraum vom 25.07.2017 bis 31.07.2017 entscheiden.

Erklärung von SANHA (FAQ)

Hier finden Sie die Frequently Asked Questions, kurz FAQ, zur Prolongation der Anleihe, die SANHA auf der Unternehmenswebseite veröffentlich hat (Quelle: SANHA-Webseite).

1. Was ist unter einer Anleihe-Prolongation zu verstehen?

Unter einer Anleihe-Prolongation ist die Verlängerung der Laufzeit einer Schuldverschreibung zu verstehen. Dafür ist eine Änderung der Anleihebedingungen notwendig, die von den Anleihegläubigern zu beschließen ist. Für die Unternehmensanleihe der SANHA GmbH & Co KG ist eine Verlängerung ab ursprünglicher Fälligkeit im Juni 2018 um fünf Jahre bis Juni 2023 geplant.

Zusätzlich ist eine jährliche Tilgung der Anleihe in Höhe von nominal 10 % des derzeitigen Anleihevolumens (rd. 3,7 Mio. Euro) ab Dezember 2019 geplant. Die Teilrückzahlung wird quotal erfolgen, d.h. jeder Anleihegläubiger erhält jährlich für eine Anleihe mit dem Nominalwert von 1.000,- Euro eine Teilrückzahlung von 100,- Euro..

2. Was ist der Grund für die geplante Verlängerung der Anleihe?

Das SANHA Management möchte seine diversifizierte Finanzierungsstruktur erhalten und hat sich, nach Prüfung unterschiedlicher Refinanzierungsoptionen für die Unternehmensanleihe 2013/2018, für den Verbleib am Kapitalmarkt und die Prolongation entschieden. SANHA hat in den vergangenen vier Jahren rund 23 Mio. Euro in die Modernisierung der Werke, neue Fertigungstechnologien, den Ausbau der Produktpalette sowie den Vertrieb und die Prozessoptimierung investiert. Dieses Investitionsprogramm hat SANHAs Marktposition als Nr. 3 in Deutschland und Nr. 4 in Europa gegenüber den Wettbewerbern gefestigt, welche einen Teil dieser Investitionen (Umstellung auf bleifreie Produkte aus Kupferlegierung) noch vor sich haben. Allerdings ist die Gesellschaft in ihrer Planung zum Zeitpunkt der Anleiheemission von einem schnelleren „Return on Invest“ ausgegangen und musste ihre Einschätzungen zu einzelnen Märkten und Produkten korrigieren. So dämpfte der unerwartet starke Strukturwandel in der SHK-Branche (Konzentration des Großhandels, Fachkräftemangel) SANHAs Umsatzentwicklung in Deutschland. Darüber hinaus vollzog sich die Umstellung auf bleifreie Produkte infolge der EU-weit vorgeschriebenen Reduzierung der Bleigrenzwerte im Trinkwasser bisher langsamer als geplant. Dies beeinflusste auch das Tilgungsszenario für die Anleihe, welches die Gesellschaft mit dem vorgelegten Prolongationskonzept an die aktuelle Planung angepasst hat. Mit diesem Konzept sieht sich SANHA – nach Abschluss der wichtigen Investitionen – gut gerüstet, um eine plangemäße Rückführung der Anleihe ab 2019 bis 2023 zu leisten.

3. Sollen abgesehen von der Laufzeit weitere Bedingungen der Anleihe geändert werden?

Abgesehen von der Anleihe-Laufzeit, die um fünf Jahre verlängert werden soll, ist geplant, den Anleihegläubigern zusätzlich zu der bestehenden Garantie der Kaimer Europa GmbH weitere Sicherheiten zu bieten, eine jährliche Tilgung der Anleihe in Höhe von jeweils nominal 10 % des Anleihevolumens (rd. 3,7 Mio. Euro) ab Dezember 2019 durchzuführen sowie eine Verzinsung von 5,5 % p.a. anzubieten. Außerdem soll auf halbjährliche Zinszahlung jeweils zum 4.6. und 4.12. eines Jahres umgestellt werden.

4. Warum soll der Kupon im Falle einer Prolongation geringer ausfallen als zuvor?

Das SANHA Management ist davon überzeugt, dass mit den vorgeschlagenen Maßnahmen ein faires und ausgewogenes Konzept erarbeitet wurde. Die Besicherung und die Tilgungsstruktur reduzieren das Risiko der Anleihegläubiger erheblich. Darüber hinaus haben die Investitionen der letzten Jahre im Zusammenspiel mit weiteren Maßnahmen zum Kostenabbau das Unternehmen weiter stabilisiert – das jährliche Investitionsvolumen halbiert sich in den nächsten fünf Jahren im Vergleich zum Volumen von 2013 bis 2016. Das führt ebenfalls potenziell zu einer deutlichen Risikoreduktion. Somit stellt ein jährlicher Zins von 5,5 % für weitere fünf Jahre aus Sicht des Managements einen attraktiven Kupon dar.

5. Wie sehen die zusätzlichen Besicherungen der Anleihe genau aus?

Die zusätzliche Besicherung der Anleihe (neben der bereits bestehenden Garantie der Kaimer Europa GmbH) umfasst Grundbuchsicherheiten auf bestehende Immobilien an den Standorten Essen, Schmiedefeld und Berlin mit Grundschulden im Wert von knapp 10 Mio. Euro.

6. Warum geht SANHA bereits jetzt das Thema Refinanzierung an?

Aus kaufmännischer Sicht ist es geboten, sich frühzeitig mit der Refinanzierung der Unternehmensanleihe auseinanderzusetzen. Mit der Prolongation der Anleihe kann bereits zwölf Monate vor Fälligkeit die Refinanzierung angestoßen werden, was bei anderen Fremdkapitalmaßnahmen aufgrund des fehlenden Rechts zur vorzeitigen Anleihekündigung mit zusätzlichem Finanzaufwand verbunden wäre. Bei erfolgreicher Umsetzung der Prolongation, kann die Refinanzierung frühzeitig gesichert werden.

Darüber hinaus bleibt der Gesellschaft für den Fall, dass die Prolongation wider Erwarten nicht die notwendige Zustimmung erhalten sollte, immer noch genügend Zeit alternative Refinanzierungsmöglichkeiten anzugehen. 

7. Gibt es Alternativen zur geplanten Verlängerung der Anleihe?

In intensiven Gesprächen mit Finanzierungspartnern erhielt das Management mehrere alternative Refinanzierungsangebote, darunter Schuldscheine, Darlehen und weitere Fremdfinanzierungsinstrumente. Nach sorgfältiger Evaluation stellt die Prolongation der Anleihe zu den vom Unternehmen vorgeschlagenen Bedingungen aus Sicht der Geschäftsleitung die beste Alternative dar. Sollte die Umsetzung von den Gläubigern nicht beschlossen werden, wird das Management eine der Alternativen umsetzen. 

8. Warum begibt SANHA zur Refinanzierung nicht eine neue Anleihe in 2018?

SANHA hat die Emission einer neuen Anleihe geprüft. Da eine vorzeitige Kündigung der bestehenden Anleihe 2013/2018 nicht in den Anleihebedingungen enthalten ist, würde eine frühe Refinanzierung zu deutlich steigendem Zinsaufwand führen. Da eine Neuemission mit Unwägbarkeiten in Bezug auf den Transaktionserfolg verbunden ist, hat sich das Management für die Prolongation entschieden, bei der aus Sicht des Unternehmens eine höhere Transaktionssicherheit gewährleistet ist.

9. Wie kann ich als Anleihegläubiger an der Abstimmung über die Verlängerung der Laufzeit der Anleihe teilnehmen?

Die Abstimmung über die Verlängerung der Laufzeit der Anleihe 2013/2018 erfolgt zunächst im Rahmen einer sogenannten Abstimmung ohne Versammlung, die am Dienstag, den 25. Juli 2017 beginnt und am Montag, den 31. Juli 2017 endet.

10. Was passiert, wenn das für eine Abstimmung ohne Versammlung erforderliche Quorum nicht erreicht wird?

Sollten weniger als 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen an der vom 25. bis 31. Juli 2017 stattfindenden Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen, ist die Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig. In diesem Fall wird eine sog. zweite Gläubigerversammlung als Präsenzversammlung einberufen. Hier ist für die Beschlussfassung über die Prolongation der Anleihe ein Quorum von 25 % für die Beschlussfähigkeit erforderlich. Das Datum für eine mögliche zweite Gläubigerversammlung wird den Anleihegläubigern zeitnah nach der Abstimmung ohne Versammlung mitgeteilt.

11. Was passiert, wenn das für die zweite Gläubigerversammlung erforderliche Quorum nicht erreicht wird oder die Mehrheit der Anleihegläubiger gegen eine Prolongation stimmt?

Sollte in der zweiten Gläubigerversammlung das erforderliche Quorum von 25 % nicht erreicht werden oder die Mehrheit der Anleihegläubiger gegen eine Prolongation stimmen, kann die geplante Prolongation nicht umgesetzt werden. In diesem Fall wird die Gesellschaft alternative Refinanzierungsmaßnahmen umsetzen.

12. Gilt die Anleihe-Prolongation auch für Anleihegläubiger, die gegen eine geplante Prolongation stimmen?

Gemäß § 5 (2) des Schuldverschreibungsgesetzes sind Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger derselben Anleihe für alle Gläubiger gleichermaßen verbindlich. Demnach gilt eine mehrheitlich beschlossene Prolongation für alle Anleihegläubiger gleichermaßen, auch wenn diese gegen den Beschluss gestimmt haben.

13. Wie soll die Anleihe im Jahr 2023 refinanziert werden? Wie realistisch ist das?

Das Management sieht im Beschlussvorschlag eine ratierliche Tilgung der Anleihe beginnend im Jahr 2019 vor. Damit reduziert sich das Refinanzierungsrisiko auf 60 % des derzeitigen Anleihevolumens. Aus der vom Management aufgestellten, aus Sicht der Gesellschaft konservativen Planung, die durch ein externes Gutachten (Independent Business Review) plausibilisiert wurde, geht hervor, dass SANHA ausreichend liquide Mittel generieren wird, um das verbliebene Anleihevolumen fristgerecht zum geplanten Fälligkeitstermin 2023 zu tilgen. Die Planung beinhaltet hierfür in gewissem Umfang Anschlussfinanzierungen, die auf Basis des in 2023 erwarteten Bilanzbildes der SANHA-Gruppe umsetzbar sein werden.

14. Wozu dient das Independent Business Review?

In dem von der renommierten Beratungsgesellschaft PLUTA Management GmbH erstellten Independent Business Review (Gutachten) werden die Planung sowie die dieser Planrechnung zugrunde liegenden Annahmen erläutert und von PLUTA plausibilisiert. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass SANHA auch gemäß der von der Geschäftsführung veranschlagten konservativen Planung ausreichend liquide Mittel generieren wird, um in den Jahren 2018 bis 2023 den Kapitaldienst zu leisten und die Anleihe im Jahr 2023 vollständig zu tilgen.

15. Wird das Wertgutachten von PLUTA veröffentlicht? Wenn ja, wo kann ich es einsehen?

Anleihegläubiger der SANHA-Anleihe 2013/2018 haben die Möglichkeit unter Angabe ihrer postalischen Anschrift und ihrer E-Mail-Adresse sowie eines Nachweises ihrer Inhaberschaft der Anleihe den Independent Business Review anzufordern (Kontakt: anleihe@sanha.com).

ANLEIHE CHECK: Die SANHA-Anleihe 2013/18 (WKN: A1TNA7) wurde mit einem Volumen von 25 Millionen Euro begeben, das Anfang 2014 auf insgesamt 37,5 Millionen Euro aufgestockt wurde. Der jährliche Zinskupon liegt bei 7,75 Prozent. Dieser wird in der ursprünglich angedachten Anleihe-Laufzeit (bis 4. Juni 2018) auch gezahlt, soll aber im Verlängerunsgzeitraum (bis 4. Juni 2023) auf 5,5 Prozent reduziert werden. Die Anleihe notiert aktuell bei 67 Prozent (Stand: 22.06.2017) und somit gut zehn Prozentpunkte unter dem Niveau vor der Bekanntgabe der Anleihe-Verlängerungspläne.

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: Sanha GmbH & Co. KG

Anleihen Finder Datenbank

Unternehmensanleihe der SANHA GmbH & Co. KG 2013/2018

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