SANHA-Anleihe – Woche der Entscheidung steht bevor

Donnerstag, 7. September 2017


Die Entscheidung über die Prolongation der SANHA-Unternehmensanleihe naht. Am Freitag, den 15. September 2017, werden die Anleihegläubiger des Unternehmens in einer Präsenzveranstaltung im Hotel Atlantic in Essen über die fünfjährige Laufzeit-Verlängerung und weitere Maßnahmen des Refinanzierungskonzeptes der Anleihe 2013/18  abstimmen. Die Anmeldung zur 2. AGV der SANHA GmbH & Co. KG muss bis zum 12. September 2017 eingereicht werden.

Das Unternehmen veröffentlichte zuletzt die Zahlen für die ersten sechs Monate 2017, die mit einem Konzernumsatz von rund 51 Millionen Euro zwar leicht unter dem Vorjahresergebnis, aber dennoch im Soll liegen. Das Periodenergebnis nach Steuern liegt mit 0,12 Millionen Euro noch knapp im positiven Bereich. Das EBITDA liegt mit 4,9 Millionen Euro (Marge von 9,6%) laut SANHA ebenfalls auf Planniveau. SANHA plant im Gesamtjahr 2017 einen Umsatz von etwas über 100  Millionen Euro und eine EBITDA-Marge von rund 10% zu erreichen.

Im  Gespräch mit dem Anleihen Finder nennt Bernd Kaimer, geschäftsführender Gesellschafter des Familienunternehmens, die Stellschrauben, an denen das Unternehmen jetzt auf operativer Seite drehen muss, um seine Ziele zu erreichen: „Wir müssen unseren Fokus weiterhin auf den intensiven Vorverkauf und das Objektmanagement legen, und zwar europaweit. Dadurch können wir i. d. R. mittels entsprechender Beratung alle unsere Produkte in einem Bauvorhaben unterbringen. Der (Projekt-)Investor bevorzugt diese Situation – alleine schon deswegen, weil er nur einen Ansprechpartner für alle Leitungssysteme hat. In diesem Zuge werden wir kontinuierlich die Systemtechnik weiter fördern und vorantreiben. Daneben müssen wir das Kostenkorsett weiterhin eng schnüren und die geplanten Investitionen nicht überschreiten, was aufgrund des Abschlusses des größeren Investitionszyklus kein Problem ist. Das zeigen auch die Investitionen zum Halbjahr. Insgesamt haben wir für die Prolongation eine sehr konservative Planung mit genügend Puffer zugrunde gelegt und damit ein tragfähiges Konzept für die Anleger entwickelt.“ 

Refinanzierungskonzept

Das Prolongationskonzept des Essener Unternehmens sieht wie folgt aus: Ab Fälligkeit im Juni 2018 soll die Laufzeit der Anleihe bis Juni 2023 unter veränderten Anleihebedingungen verlängert werden. Der Anleihe-Zinssatz soll sich in dieser Zeit, also ab 2018, von 7,75 auf 5,5 Prozent p.a. reduzieren. Das Unternehmen bietet seinen Anlegern im Gegenzug zusätzliche Sicherheiten. So sollen den Anleihegläubigern Grundbuchsicherheiten mit Grundschulden auf bestehende Immobilien an den Standorten Essen, Schmiedefeld und Berlin von knapp 10 Millionen Euro gewährt werden. Auch soll auf eine halbjährliche Zinszahlung jeweils zum 4.6. und 4.12. eines Jahres umgestellt werden. Darüber hinaus sieht das Refinanzierungskonzept des Unternehmens eine jährliche Tilgung der Anleihe aus dem Cashflow ab 2019 in Höhe von jeweils nominal 10 Prozent des derzeitigen Anleihevolumens (rund 3,7 Millionen Euro) vor.

Strukturwandel

Der Grund für die geplante Prolongation ist, dass SANHA bei seiner Planung zum Zeitpunkt der Anleiheemission im Jahr 2013 von einem schnelleren „Return on Invest“ ausgegangen war, seine Einschätzungen zu einzelnen Märkten und Produkten aber  korrigieren musste. So habe der unerwartet starke Strukturwandel in der SHK-Branche (Konzentration des Großhandels, Fachkräftemangel) gerade in Deutschland die Umsatzentwicklung gedämpft. In Zukunft sei das Unternehmen für solche Entwicklungen aber gewappnet, prophezeit Bernd Kaimer: „Durch die direkte Ansprache von Investoren, Planern, Betreibern und Bauherren schaffen wir Nachfrage am langen Ende des Marktes. Unsere Logistik erlaubt inzwischen eine Baustellenbelieferung überall in Deutschland. Wir bieten – neben Leihwerkzeugen – auf Wunsch Mietcontainer für die Baustellen an, die je nach Bauablauf nachbefüllt werden können. Welcher Vertriebspartner oder -kanal dann letztlich zum Einsatz kommt, ist in diesen Fällen zweitrangig. Und natürlich können das auch internetbasierte Vertriebskanäle sein. Der digitale Wandel macht auch vor unserer Branche nicht halt, die Wertschöpfungskette verändert sich in Richtung höherer Effizienz. Da wir mit unseren IT-Prozessen sehr gut durchorganisiert sind, könnten wir zukünftig von dem fortschreitenden Strukturwandel stärker profitieren.“

ANLEIHE CHECK: Die SANHA-Anleihe 2013/18 (WKN: A1TNA7) wurde mit einem Volumen von 25 Millionen Euro begeben, das Anfang 2014 auf insgesamt 37,5 Millionen Euro aufgestockt wurde. Der jährliche Zinskupon liegt bei 7,75 Prozent. Dieser wird in der ursprünglich angedachten Anleihe-Laufzeit (bis 4. Juni 2018) auch gezahlt, soll aber im Verlängerungszeitraum (bis 4. Juni 2023) auf 5,5 Prozent reduziert werden. Die Creditreform Rating AG hat das Unternehmensrating der SANHA GmbH & Co. KG seit Bekanntwerden der Prolongations-Absichten aus technischen Gründen von „B-“ auf „C“ (watch) herabgestuft.

Gegenantrag von OSA

Nicht alle sind vom SANHA-Finanzierungskonzept überzeugt, so hat die One Square Advisory (OSA), eine auf Restrukturierungen spezialisierte Beratungsfirma, sowohl zur ersten als auch zur zweiten Gläubigerversammlung einen Gegenantrag gestellt, weil das SANHA-Konzept nicht nachhaltig tragfähig sei. OSA fordert ergänzend etwa eine bankübliche Besicherung der Anleihe, die  Einführung von Finanzkennzahlen, deren Verletzung eine hohe Strafzahlung von 3,5 Millionen Euro zur Folge haben soll, eine Beschränkung zur Aufnahme weiterer Finanzverbindlichkeiten sowie eine Ausschüttungs- und Tilgungssperre für Gesellschafter.

Laut SANHA seien diese Forderungen jedoch wirtschaftlich überzogen und nicht umsetzbar. „Wir haben u. E. ein attraktives Gesamtpaket geschnürt mit einem marktgerechten Zins und einer kontinuierlichen Reduzierung des Risikos für die Anleiheinvestoren mittels Teiltilgung und – vor dem Hintergrund einer sehr konservativen Planung – in Richtung 2023 ständig verbesserten Finanzkennzahlen. Der Gegenantrag von OSA sieht in den wichtigen Eckdaten dieses Pakets auch keinen Änderungsbedarf, fordert allerdings die Platzierung von OSA als „gemeinsamer Vertreter“ aller Anleiheinvestoren sowie Covenants für Planverfehlungen. Wir kommunizieren mit unseren Anlegern seit Beginn der Emission direkt. Dies wird von den uns bekannten Anlegern auch explizit so gewünscht, insofern wollen wir es nicht ändern. Und die Strafmaßnahmen halte ich für weit überzogen. Es fällt mir schwer, unser Konzept als einen umfangreichen Verzicht der Anleihegläubiger zu interpretieren, deshalb sehen wir hierzu keine Notwendigkeit“, so Bernd Kaimer.

Jetzt müssen die Anleger am 15. September über das weitere Vorgehen entscheiden. Die durchaus übliche Begebung einer Folgenanleihe kam für SANHA übrigens nicht in Frage, denn „für eine Folgeanleihe hätten wir bis Mitte nächsten Jahres warten müssen, um doppelte Zinsen zu vermeiden. Die Prolongation hingegen ist jetzt bereits frühzeitig ein Jahr vor Fälligkeit möglich. Darüber hinaus ist sie mit niedrigeren Transaktionskosten verbunden, was bei unserem zentralen Thema – Abbau der Verschuldung – letztendlich auch den Anleiheinvestoren zugutekommt“, so Bernd Kaimer abschließend.

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: SANHA GmbH & Co. KG

Anleihen Finder Datenbank

Unternehmensanleihe der SANHA GmbH & Co. KG 2013/2018

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