„Same Procedere“: SANHA kontert OSA-Antrag – 2. AGV am 15. September

Freitag, 25. August 2017

Pressemitteilung der SANHA GmbH & Co. KG:

Stellungnahme zum Gegenantrag von One Square Advisory vom 23. August 2017

Das Beratungsunternehmen One Square Advisory Services GmbH (OSA), vertreten durch Geschäftsführer Frank Günther, hat am 23. August 2017 einen Gegenantrag zum Beschlussvorschlag der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung über die Änderung der Anleihebedingungen der Unternehmensanleihe 2013/2018 der SANHA GmbH & Co. KG eingereicht.

SANHA und seine Berater haben den Gegenantrag rechtlich und inhaltlich geprüft und möchten dazu wie folgt Stellung nehmen:

Der Gegenantrag vom 23. August 2017 entspricht inhaltlich dem Gegenantrag, den OSA bereits am 21. Juli 2017 für die Abstimmung ohne Versammlung eingereicht hat. Die SANHA Geschäftsführung verweist auf ihre Darlegung und macht deutlich, dass sie ihre Einschätzung zu den Vorschlägen von OSA nicht geändert hat und stellt ausdrücklich klar, dass sie der Anpassung der Anleihebedingungen gemäß dem vorliegenden Gegenantrag von OSA nicht zustimmt.

Gestützt wird diese Position durch die breite positive Resonanz sowohl institutioneller als auch privater Anleihegläubiger für das von der Gesellschaft vorgelegte Prolongationskonzept, welche nicht zuletzt durch die hohe Zustimmungsquote von 90 % in der ersten Gläubigerabstimmung bestätigt wird.

SANHA GmbH & Co. KG

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ANLEIHE CHECK: Die SANHA-Anleihe 2013/18 (WKN: A1TNA7) wurde mit einem Volumen von 25 Millionen Euro begeben, das Anfang 2014 auf insgesamt 37,5 Millionen Euro aufgestockt wurde. Der jährliche Zinskupon liegt bei 7,75 Prozent. Dieser wird in der ursprünglich angedachten Anleihe-Laufzeit (bis 4. Juni 2018) auch gezahlt, soll aber im Verlängerungszeitraum (bis 4. Juni 2023) auf 5,5 Prozent reduziert werden.

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: SANHA GmbH & Co. KG

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Unternehmensanleihe der SANHA GmbH & Co. KG 2013/2018

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