SAF-HOLLAND S.A. beschließt die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen in Höhe von ca. EUR 100 Millionen

Freitag, 5. September 2014

Adhoc-Mitteilung der SAF-HOLLAND S.A.:

Das Board of Directors der SAF-HOLLAND S.A. hat heute im Rahmen eines delegierten Beschlusses entschieden, nicht nachrangige und nicht besicherte Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von ca. EUR 100 Millionen mit einer Endfälligkeit im September 2020 zu begeben. Die Zinszahlung und eine mögliche Rückzahlung der Wandelschuldverschreibungen werden durch die SAF-HOLLAND GmbH und die SAF-HOLLAND Inc. garantiert. Die Wandelschuldverschreibungen sind in voraussichtlich 8,1 Mio. neue oder existierende Stammaktien der SAF-HOLLAND S.A. mit einem jeweiligen Nennwert von EUR 0,01 wandelbar, was ca. 17.8% des bestehenden Grundkapitals entspricht. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100% ihres Nennbetrages in Höhe von 100.000 Euro je Wandelschuldverschreibung begeben, und sofern sie nicht zuvor gewandelt, zurückgekauft oder zurückbezahlt wurden, bei Endfälligkeit zum Nennbetrag zurückbezahlt.

Die Wandelschuldverschreibungen werden mit einem Zinssatz von 0,50% bis 1,00% p.a. (halbjährlich nachträglich zahlbar) und einer Wandlungsprämie von 20% bis 25% über dem maßgeblichen Referenzkurs ausschließlich institutionellen Investoren in ausgewählten Ländern im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten. Der Referenzkurs entspricht dem volumengewichteten Durchschnitts-Börsenkurs (Xetra) der SAF-HOLLAND S.A.-Aktie vom Beginn der Platzierung der Wandelschuldverschreibungen bis zur diesbezüglichen Preisfestsetzung.

Der Zinssatz, der Gesamtnennbetrag, der anfängliche Wandlungspreis und die Wandlungsprämie werden voraussichtlich noch im Laufe des Tages durch ein beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren ermittelt. Die Wandelschuldverschreibungen werden von der SAF-HOLLAND S.A. voraussichtlich am oder um den 12. September 2014 begeben und sollen im Anschluss hieran zum Handel in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Die SAF-HOLLAND S.A. wird das Recht haben, die Wandelschuldverschreibungen ab dem 27. September 2018 zurückzuzahlen, sofern der Börsenkurs der SAF-HOLLAND S.A.-Aktie über einen bestimmten Zeitraum hinweg 130% des dann jeweils geltenden Wandlungspreises übersteigt.

SAF-HOLLAND S.A. beabsichtigt, den Erlös aus der Begebung der Wandelschuldverschreibungen zur Refinanzierung von bestehenden Finanzverbindlichkeiten und für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.

Die SAF-HOLLAND S.A. hat sich verpflichtet, während eines Zeitraums von 90 Tagen nach der Begebung der Wandelschuldverschreibungen keine neuen Aktien oder in Aktien wandelbare Wertpapiere auszugeben oder ähnliche Transaktionen durchzuführen (Lock-up).

Citigroup Global Markets Limited und Commerzbank Aktiengesellschaft begleiten die Transaktion als Joint Bookrunners. IKB Deutsche Industriebank AG ist als Co-Lead Manager und Berater tätig.

SAF-HOLLAND S.A.

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