Rickmers-Anleihe: Gegenantrag zur zweiten Gläubigerversammlung – Kanzlei Schirp Neusel & Partner als „Gemeinsamer Vertreter“?

Mittwoch, 24. Mai 2017

Pressemitteilung von „Der gemeinsame Vertreter Media GmbH“:

Für die zweite Gläubigerversammlung der Rickmers-Anleihe 2013/18 (ISIN DE000A1TNA39 / WKN A1TNA3) hat „Der gemeinsame Vertreter Media GmbH“ (www.der-gemeinsame-vertreter.com) gestern folgenden Gegenantrag eingereicht:

zur Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der Rickmers-Anleihe nur hinsichtlich Absatz 1:

„Die Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin wird zum gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger („Gemeinsamer Vertreter“) bestellt.“

Begründung:
Die Kanzlei Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB berät und vertritt seit 1994 geschädigte Anleger – und zwar nur Anleger. Spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht kämpfen zwölf Rechtsanwälte, darunter Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, im Sinne der Anleger für einen sauberen Kapitalmarkt. Zu den Mandanten gehören sowohl private Anleger als auch institutionelle Investoren, die in Anleihen und Schuldverschreibungen, geschlossenen Fonds, Zertifikaten oder Aktien investiert sind.

Die Kanzlei Schirp Neusel & Partner hat viele Sanierungen begleitet und konnte damit erheblichen Schaden von den Anlegern abwenden oder begrenzen. Die Kanzlei wurde vielfach als gemeinsame Vertreterin der Anleihegläubiger gewählt. Im Jahr 2015 gründete eine Partnerin der Kanzlei, Frau Dr. Schmidt-Morsbach, gemeinsam mit Berufskollegen den VGVD, den Verband Gemeinsamer Vertreter Deutschland e.V. (www.vgvd.de), dem sie seit Gründung auch vorsteht. Dieser erste Berufsverband der gemeinsamen Vertreter dient der Interessenvertretung, Weiterbildung und Qualitätssicherung.

„Der gemeinsame Vertreter Media GmbH“

Experten-Chat

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Bitte beachten Sie die .

Menü