René Lezard Mode GmbH: Anleihegläubiger stimmen Verlängerung der Zinsstundung bis 31. Mai 2017 zu

Donnerstag, 16. Februar 2017

Adhoc-Mitteilung der René Lezard Mode GmbH:

Anleihegläubiger der RENÉ LEZARD Mode GmbH stimmen Verlängerung der Zinsstundung und des Verzichts auf Kündigungsrechte zu

Am 16. Februar 2017 fand in Frankfurt am Main die zweite Gläubigerversammlung („Versammlung“) der von der RENÉ LEZARD Mode GmbH („Emittentin“) begebenen Anleihe 12/17 mit der ISIN DE000A1PGQR1 / WKN A1PGQR („Anleihe“) statt.

In der Versammlung waren 40,71 % der ausstehenden Teilschuldverschreibungen der Anleihe vertreten. Damit war die Versammlung hinsichtlich sämtlicher Tagesordnungspunkte beschlussfähig.

Die Gläubigerinnen und Gläubiger der Anleihe haben den Beschlussvorschlägen, die in der am 31. Januar 2017 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Einberufung der Versammlung unter den Tagesordnungspunkten I. bis II. enthalten waren, in vollem Umfang zugestimmt. Den unter dem Tagesordnungspunkt III. bekannt gemachten Beschlussvorschlag hat die Versammlung mit der Maßgabe zugestimmt, dass das Amt des gemeinsamen Vertreters für die Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB auf den Tag der Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin befristet ist.

René Lezard Mode GmbH

ANLEIHE CHECK: Der Modekonzern hatte im November 2012 eine Unternehmensanleihe 2012/17 (WKN A1PGQR) mit einem Gesamtvolumen von 15 Millionen Euro begeben. Der jährliche Zinskupon der René Lezard-Anleihe beträgt 7,25 Prozent. Der aktuelle Kurswert der Anleihe liegt bei 16 Prozent (Stand: 16.02.2017).

Foto: René Lezard Mode GmbH

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Unternehmensanleihe von RENÉ LEZARD 2012/2017

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