René Lezard Mode GmbH: Anleihegläubiger sollen gemeinsamen Vertreter wählen – Abstimmung ohne Versammlung zwischen dem 13.05. und 16.05.

Montag, 8. Mai 2017

Pressemitteilung der René Lezard Mode GmbH:

Die RENÉ LEZARD Mode GmbH mit Sitz in Schwarzach bei Würzburg („Emittentin“) hat in Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter, Herrn Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl von der Kanzlei Dr. Beck & Partner, die Gläubiger der Unternehmensanleihe 2012/2017 (ISIN DE000A1PGQR1/WKN A1PGQR; „Unternehmensanleihe“) zu einer Abstimmung ohne Versammlung, § 18 SchVG, aufgerufen (veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger am 28.04.2017).

Alleiniger Beschlussgegenstand ist die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters. Die Emittentin schlägt für dieses Amt die Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin, vertreten durch Frau Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, vor, um an die vorherige Zusammenarbeit mit dieser als Gemeinsame Vertreterin anknüpfen zu können.

Nach Ansicht der Eigenverwaltung ist die Etablierung eines Gemeinsamen Vertreters im Interesse der Anleihegläubiger geboten und effizient – auf diesem Weg kann mit einem starken Verhandlungspartner als gemeinsame Stimme der Anleihegläubiger der eingeschlagene Weg einer nachhaltigen Sanierung in Abstimmung mit den Gläubigern gemeistert werden. Die RENÉ LEZARD Mode GmbH hat entsprechend der Anleihebedingungen die Anleihegläubiger zu einer Abstimmung ohne Versammlung aufgefordert und bittet die Anleihegläubiger um rege Wahlbeteiligung, um bereits im ersten Anlauf das 50 % Teilnahme-Quorum bezogen auf die ausstehenden Schuldverschreibungen zu erreichen. Dies dürfte im allseitigen Interesse liegen, insbesondere da hierdurch Aufwendungen für eine ansonsten einzuberufende 2. Anleihegläubigerversammlung vermieden würden. Der Abstimmungszeitraum wurde auf

Samstag, den 13.05.2017, um 0:00 Uhr (MESZ)
bis Dienstag, den 16.05.2017, um 8:00 Uhr (MESZ),

festgelegt. Die Stimmabgabe hat gegenüber der Abstimmungsleiterin, Frau Notarin Dr. Bödeker, im vorbenannten Abstimmungszeitraum zu erfolgen,
§ 18 Abs. 3. S. 3 SchVG.

Die verbindlichen Abstimmungsmodalitäten sind für die Anleihegläubiger auf der Internetseite der RENÉ LEZARD Mode GmbH unter https://www.rene-lezard.com/anleihe/gläubigerversammlung-2017 abrufbar.

RENÉ LEZARD Mode GmbH

ANLEIHE CHECK: Der Modekonzern hatte im November 2012 eine Unternehmensanleihe 2012/17 (WKN A1PGQR) mit einem Gesamtvolumen von 15 Millionen Euro begeben. Der jährliche Zinskupon der René Lezard-Anleihe beträgt 7,25 Prozent. Der aktuelle Kurswert der Anleihe liegt bei 10 Prozent (Stand: 08.05.2017).

Foto: René Lezard Mode GmbH

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Unternehmensanleihe von RENÉ LEZARD 2012/2017

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