Mitteilung der Kanzlei Schirp & Patner:
Die René Lezard Mode AG lädt am 17. Dezember 2018 um 14:00 Uhr im Flair Hotel „Zum Benediktiner“ in Schwarzach am Main zur außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019, die Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu 800.000,00 Euro gegen Bareinlage samt der entsprechenden Satzungsänderung, die Beschlussfassung über die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder, die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie der Bericht des Vorstandes über den Ausschluss von Bezugsrechten.
Die zu beschließende Kapitalerhöhung soll durch die Ausgabe von Neuen Aktien erfolgen. Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Die Neue Aktie wird für 1,00 Euro je Aktie ausgegeben. Die Bezugsfrist beträgt 2 Wochen, das Bezugsverhältnis 1:4, d. h. für eine alte Aktie können 4 Neue Aktien bezogen werden. Der Beschluss über die Kapitalerhöhung ist befristet, eine Durchführung der Kapitalerhöhung nach dem im Beschluss angegebenen Zeitraum ist nicht zulässig. In diesem Zusammenhang werden dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates weitere weitreichende Rechte eingeräumt. Des Weiteren soll die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder beschlossen werden und sogleich die Neuwahl des Aufsichtsrates sowie von Ersatzmitgliedern erfolgen.
Weitere Informationen entnehmen Sie gern auch der Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
Die Anleihegläubiger der René Lezard Mode GmbH haben im Rahmen des Insolvenzplans Aktien an der René Lezard Mode AG erhalten und sind damit zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung berechtigt.
Für die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts muss eine Anmeldung bei der Gesellschaft erfolgen. Maßgeblich für die Teilnahmeberechtigung und den Umfang des Stimmrechts ist ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Sie benötigen daher einen aktuellen Depotauszug zum schriftlichen Nachweis über den Anteilsbesitz.
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der außerordentlichen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Es gelten dieselben Bedingungen wie bei der direkten Teilnahme des Aktionärs, zusätzlich muss eine Vollmacht im Original durch den Bevollmächtigten vorgelegt werden.
Die Kanzlei Schirp & Partner wird an der Hauptversammlung teilnehmen und gern auch Ihre Interessen kostenlos vertreten. In diesem Fall übersenden Sie uns eine unterzeichnete Vollmacht im Original sowie einen aktuellen Depotauszug. Sofern Sie uns keine Weisungen erteilen, werden wir voraussichtlich den Tagesordnungspunkten zustimmen. Für Fragen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung; entweder telefonisch (030/ 3276170) oder per Mail (mail@schirp.com).
Kanzlei Schirp & Partner
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