Quo vadis MBB Clean Energy AG? „Außerordentliche Kündigung der Anleihe möglich“ – „Rückabwicklung der Emission denkbar “ Zur Unwirksamerklärung der Anleihen-Globalurkunde eine Stellungnahme der Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte

Donnerstag, 12. Juni 2014

Die Anleihen Finder Redaktion hat die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte zu dem Vorgehen der MBB Clean Energy AG und zur Situation der Anleihegläubiger befragt. „Die Globalurkunde einer Mittelstandsanleihe für komplett unwirksam zu erklären, ist höchst ungewöhnlich und soweit wir wissen bislang auch einmalig. Für die Zeichner der Anleihe ist dies natürlich sehr bedenklich. Zumal MBB Clean Energy diese Maßnahme bisher nicht begründet hat, sondern nur von zwei Rechtsgutachten spricht, deren Inhalt aber nicht bekannt ist,“ so die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

 Außerordentliche Kündigung der Anleihe gerechtfertigt

„Die Globalurkunde hat für die Anleger natürlich entscheidende Bedeutung. In ihr sind die Bedingungen für die Anleihe festgeschrieben, zum Beispiel auch Laufzeit und Zinszahlung. Sie ist die rechtliche Grundlage zu welchen Konditionen die Anleger die Anleihen gezeichnet haben. Wenn diese Globalurkunde ohne detaillierte Nennung von Gründen nun für unwirksam erklärt wird, rechtfertigt dies unserer Meinung nach die außerordentliche Kündigung der Anleihe. Auch könnte die Unwirksamkeit der Globalurkunde zur Rückabwicklung der Emission führen und die Anleger erhielten ihr Geld zurück. Auf uns wirkt das alles wenig vertrauenserweckend. Daher würden wir den betroffenen Anlegern empfehlen, sich dringend juristischen Beistand zu suchen“, heißt es von Seiten der Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Anleihe Finder Redaktion. Timm Henecker.

Foto: Aube insanité / Flickr

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Anleihe der MBB Clean Energy AG 2013/2019

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